Streit um Regenschutz für Fischer

Drei Unterkärntner Fischer sollen 660 Euro zahlen, weil sie sich während des Fischens mit einem Schirm vor Regen schützen wollten. In der Anzeige heißt es, sie hätten campiert, das ist aber verboten. Die Fischer wehren sich.

In einer Nacht im vergangenen Sommer schützten sich die drei Männer beim Fischen mit einem oliv-grünen Schirm vor dem Regen. Die Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt liegt derzeit beim Landesverwaltungsgericht, weil sich die Fischer weigern, die Strafe zu bezahlen. Sie hätten nicht campiert, sagt einer der Betroffenen.

Markus Krall: „Man will nur sein Hobby ausüben und abschalten, es wird immer schwieriger. Wir wünschen uns, dass die Fischer toleriert und nicht als Kriminelle dargestellt werden.“

Gesetz: Nach vorne offene Zelte

Campen im freien Gelände ist im alten und im neuen Naturschutzgesetz verboten. Ein Erlass von April erlaubt allerdings nach vorne offene Zelte für Fischer - mit festgeschriebenen Maximalmaßen.

Konsens über Regenschutz-Erlaubnis

Mittlerweile sei die Sache klar geregelt - so die Ansicht vom zuständigen Umweltreferenten Rolf Holub (Grüne). Das Campieren in der freien Natur sei im bestehenden und im neuen Naturschutzgesetz verboten, aber ein im April ausgegebener Erlass würde Ausnahmen vorsehen: „Fischer dürfen ihren Regenschutz verwenden, das steht auch in den Erläuterungen im neuen Naturschutzgesetz. Wir hatten auch einen Runden Tisch, da hat es Konsens gegeben.“ Es gebe Fotos der Bergwacht vom erlaubten Regenschutz, so Holub, die Fischer wissen, was sie dürfen.

Genau das kritisiert aber der für Fischerei zuständige Landesrat Gerhard Köfer (Team Kärnten). Mit den jetzigen Bestimmungen würde sich niemand auskennen: „Das ist ein Wischiwaschi-Erlass, der mit ‚könnte‘ und ‚dürfte‘ im Konjunktiv arbeite. Es gibt keine klaren Regelungen, was man tun darf und was nicht. Diese Voraussetzungen sind für einen Fischer unerträglich. Man sollte das Naturschutzgesetz ändern und um eine Ausnahmeregelung erweitern, wo das Zelten definiert und erlaubt wird.“

Schirm Fischer Regenschutz

ORF

Fischer mit Regenschutz

Fischer wünschen Ende des Zeltverbots

Mario Deutschmann vom Fischereiverband und Eduard Blatnik, der Landesobmann der Kärntner Fischer, wünschen sich ebenso eine Änderung des Naturschutzgesetzes. Ein Erlass sei zu wenig. Es sei nicht gesichert, dass Fischer bei der Ausübung ihres ohnehin teuren Hobbys weiter kriminalisiert werden, sagte Blatnik: „Wir Fischer wollen eine Lösung im Rahmen des Naturschutzgesetzes - eine Ausnahmeregelung vom Zeltverbot.“ Es habe dazu eine Petition gegeben, die von mehr als 3.500 Fischern unterzeichnet worden sei, so Blantik.

Aus heutiger Sicht soll das neue Natuschutzgesetz am 20. Juli im Kärntner Landtag beschlossen werden - ohne Ausnahmeregelung für die Fischer.

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