Prozess: Cannabis und Heroin verkauft

Ein 33-jähriger Slowene hat sich am Dienstag wegen Suchtgifthandels vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Er soll Cannabis und Heroin auch an Jugendliche verkauft haben. Er wurde von Zeugen belastet, der Prozess ist vertagt.

Mit den Zahlen habe er es nicht so, wollte der arbeitslose Koch ohne Lehrabschlussprüfung, Richterin Barbara Baum weismachen. Er zählte vorsichtshalber immer mit den Fingern nach, wie lange er seine kleine Cannabisplantage in Betrieb hatte, bevor es zur Hausdurchsuchung kam, über wie viele Monate er Cannabis an seine Freunde verkaufte und wie oft im Monat er selbst Heroin genommen hatte. Aus seiner Sicht sei es nicht so einfach zu klären, was damals zwischen Herbst 2015 und Sommer 2016 erwirtschaftet wurde.

Weitergabe grammgenau angegeben

In einem Punkt war er aber dann doch sehr genau, nämlich bei den Mengen, die er im Freundeskreis weitergegeben hatte. Da ging es plötzlich um jeden Gramm, denn es ist strafrechtlich relevant, welche Mengen er in Umlauf gebraucht hatte. Richterin Baum und Richteramtsanwärterin Christina Fuchs brachten den 33-Jährigen mit ihren akribischen Fragen im Laufe der Verhandlung ins Schwitzen. Er verwickelte sich in Widersprüche bei den Mengenangaben und bei einer handschriftlich geführten Listen mit Eurobeträgen, die zeigen soll, wie viel Geld er anderen Abnehmern noch schuldet.

Vorwürfe gegen Polizisten

Der Angeklagte fuhr erhob dann schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Polizisten, sie hätten ihn bei der Einvernahme unter Druck gesetzt und falsch gerechnet. Da wurde es der Richterin zu bunt. Sie machte dem Angeklagten klar, dass mit ihr nicht zu spaßen sei. Doch der 33-Jährige, der noch immer Cannabis raucht gelegentlich Heroin konsumiert, und noch dazu im Drogenersatzprogramm ist, blieb dabei, dass er Cannabis nur in ganz ganz geringen Mengen weniger Gramm weitergegeben habe. Heroin hingegen überhaupt nicht.

Zeugin wollte Angeklagten entlasten

Mit dem ersten Zeugen, einem ehemaligen Freund, brach seine Argumentationslinie zusammen. Mehrmals habe er vom Angeklagten Heroin bekommen, Cannabis sowieso, sagte er aus. Dann kam noch eine Freundin des Angeklagten zu Wort, die ihn zu entlasten versuchte. Doch die Richterin durchschaute das Vorhaben, die Aussage endete nach wenigen Sätzen. Der Verteidiger des Angeklagten wollte nicht noch enie Zeugin laden, die Verhandlung wurde vertagt. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft für den mehrfach vorbestraften Angeklagten.

Links: