Nach Radunfällen: Mehr Rücksicht gefordert

Nach mehreren schweren Radunfällen, bei denen unter anderem die Kärntner Triathleten Eva Wutti und Christoph Lorber, verletzt wurden, appellieren Sportler und Verkehrsexperten mehr Rücksicht zu nehmen.

In Österreich passieren pro Jahr mehr als 40.000 Fahrradunfälle, bei denen die Lenker verletzt werden. In den vergangenen Tagen sind auch mehrere Kärntner Triathleten bei Radunfällen zum Teil schwer verletzt worden, mehr dazu auch in Triathletin Eva Wutti von Pkw angefahren.

Der Kärntner Sportler Christoph Lorber wurde bei einer Trainingsfahrt vor wenigen Wochen in Brückl vom Auto einer 89 Jahre alten Lenkerin erfaßt und schwer verletzt. Seit einigen Tagen kann er wieder arbeiten. Er kritisiert die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer. „Sie halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht ein, sie fahren bei den Radfahrern oft ganz knapp vorbei, bremsen abrupt ab, schneiden herein und manchmal wird man sogar noch vom Wasser der Scheibenwischanlage angespritzt.“

Radunfälle Triathleten mehr Rücksicht

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Triathlet Christoph Lorber übt Kritik an oft rücksichtlose Autofahrer

Für Rennradfahrer gelten eigene Regeln. Sie dürfen auch auf Straßen neben Radwegen fahren - und sie dürfen auch nebeneinander fahren, wenn sie zu Trainingszwecken unterwegs sind. Für alle anderen Hobbyradfahrer gilt: Wenn ein Radweg vorhanden ist, muß dieser auch benützt werden. Das gilt auch für Elektrofahrräder. Diese Regelung führt laut Thomas Jank vom ARBÖ Kärnten aber zu immer mehr Problemen, denn E-Bikes würden mittlerweile hohe Geschwindigkeiten erreichen, die mit der Benützung der Radwege nicht in Einklang zu bringen sind, so Jank.

Radunfälle Triathleten mehr Rücksicht

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Rennradfahrer dürfen für Trainingszwecke nebeneinander fahren

Der ARBÖ-Chef bestätigte auch, dass die Aggressionen im Straßenverkehr zugenommen hätten. Das liege vor allem an der Unwissenheit. „Die meisten Radfahrer wissen nicht, dass es eine Radwegebenützungspflicht gibt, andererseits wissen viele Autofahrer nicht, dass Radrennfahrer laut Straßenverkehrsordnung von gewissen Normen ausgenommen sind.“