Haftstrafe für „Staatsverweigerin“

Eine mutmaßliche „Staatsverweigerin“ ist wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Sie soll laut Anklage einen Gerichtsvollzieher bedroht haben. Die 53-Jährige lieferte vor Gericht einen bizarren Auftritt.

Die Angeklagte soll einen Gerichtsvollzieher bedroht haben, der eine Exekution gegen sie durchführen wollte. Gegen ihn bestünde bei einem internationalen Schuldenregister ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro, soll sie gemeint haben. Dieses Pfandrecht werde durchgesetzt werden, wenn er das gegen sie geführte Exekutionsverfahren nicht beende. Der Mann zeigte den Vorfall an, die Exekution wurde dann unter Polizeischutz durchgeführt. Staatsanwalt Marcus Pacher warf ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vor.

Staatsverweigerin Urteil Nötigung Widerstand gegen Staatsgewalt

ORF/Bernd Radler

„Bin geistig sittliches Wesen“

Zu ihrem ersten Prozess war die Frau nicht erschienen, am Montag wurde sie polizeilich vorgeführt - mehr dazu in „Staatsverweigerin“ kam nicht zu Verhandlung. Die Beschuldigte kam - begleitet von zwei Polizisten - in den Gerichtssaal, wo sie die Anwesenden mit einem freundlichen „Guten Morgen“ bedachte. Sie war ohne Anwalt erschienen. Als Richter Gerhard Pöllinger sie aufforderte, vor ihm Platz zu nehmen, verweigerte sie jegliche Kooperation, antwortete nicht auf die Fragen, sondern wiederholte mantraartig den Satz: „Ich bin ein geistig sittliches Wesen, ich unterstehe nur Gott.“ Zudem wies sie x-fach darauf hin, dass sie unter Zwang hier sei. Der Exekutor sagte als Zeuge, dass er sich von der ganzen Sache sehr belastet gefühlt habe.

Die Frau wollte sich nicht auf den Platz des Angeklagten setzen und störte dauernd den Prozess. Daher wurde sie vom Richter angewiesen vor dem Gerichtssaal zu warten. Beim Urteil war sie wieder anwesend.

„Landesgericht ist bloß Firma“

Richter Pöllinger sprach die 53-Jährige schuldig und verurteilte sie zu zwölf Monaten Haft. Aus Gründen der Generalprävention sei es nicht möglich, ihr die gesamte Strafe bedingt nachzusehen, daher seien vier Monate unbedingt zu verhängen gewesen. Die ausführliche Rechtsbelehrung nach der Urteilsverkündung quittierte die Staatsverweigerin mit dem Verlesen von Auszügen aus der Menschenrechtskonvention. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Urteil selbst hatte sie nichts zu sagen, außer zu erklären, dass sie immerhin vom Richter und vom Staatsanwalt nicht einmal Ausweise verlangt hätte. Vor dem Gerichtsgebäude erklärte sie dann, das Landesgericht sei ja auch bloß eine Firma. Als sie ein Passant fragte, wie sie das meine, empfahl sie ihm sofort ein entsprechendes Buch aus Deutschland, das er bei ihr um 20 Euro beziehen könne.

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