Steuerentlastung für Feuerwehr gefordert

Der Kärntner Gemeindebund fordert eine Steuerentlastung für Feuerwehren beim Ankauf von Einsatzfahrzeugen. So soll die 20 prozentige Mehrwertsteuer wegfallen und das Geld, das die Gemeinden, die die Fahrzeuge ankaufen, anderweitig einsetzen könnten.

In Kärnten werden jedes Jahr zirka 25 neue Feuerwehrfahrzeuge angekauft. Die Kosten liegen zwischen 50.000 und 400.000 Euro, je nach Fahrzeug und Ausstattung. Der Ankauf erfolgt durch die jeweilige Gemeinde. Der Landesfeuerwehrverband unterstützt jeden Zukauf mit 40 Prozent des Kaufpreises. Dem Ankauf geht ein strenges Prüfungsverfahren voraus, ob und in welcher Form ein neues Fahrzeug tatsächlich gebraucht wird.

Robin: „Entlastung wäre begrüßenswert“

Anders als bei Rettungsfahrzeugen gibt es dabei allerdings keine Steuerbefreiung. Bei einem mittleren Fahrzeug, das 200.000 Euro kostet, bedeutet das Steuerkosten von 40.000 Euro, sagt Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin, der eine Entlastung begrüßen würde, „weil es natürlich auch für die Gemeinden eine Erleichterung wäre. Es ist ein Thema, das natürlich immer wieder behandelt und besprochen wird, aber es ist ein politisches Thema und keines der Feuerwehr“.

Widerstand auch in anderen Bundesländern

Kärntens Gemeindebundpräsident Peter Stauber fordert eine steuerliche Entlastung und spricht von einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Rettungsorganisationen, weil es für Rettungsdienste eine Mehrwertsteuerbefreiung gibt, für Feuerwehren aber nicht, so Stauber. Schützenhilfe bekommt Stauber vom Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedl. Auch in anderen Bundesländern würde sich zu diesem Thema Widerstand regen, der Niederösterreichische Landtag hat dazu eine Resolution verabschiedet.

Lösung auf EU Ebene angestrebt

Vom Finanzministerium heißt es auf ORF Anfrage, dass dieses Thema prinzipiell bekannt sei. Man sei auch bemüht eine Diskussion auf europäischer Ebene zu starten. Derzeit würden dem Fiskus Aus EU-rechtlichen Gründen aber die Hände gebunden sein. Wörtlich heißt es in der schriftlichen Stellungnahme:

Aus EU-gemeinschaftsrechtlichen Gründen besteht derzeit keine Möglichkeit, die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren dem gewerblichen unternehmerischen Bereich zuzuordnen und somit ein Vorsteuerabzugsrecht für Geräte, die der Einsatztätigkeit von Feuerwehren dienen, einzuräumen.