Drei Jahre Haft für Betreiber von Hanfplantage

Ein 56-jähriger gebürtiger Schweizer, der 20 Kilo Cannabis angebaut haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter bescheinigte ihm einen „grünen Daumen“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde von der Polizei erwischt, als er die Pflanzen abernten wollte. In ihrem Anklagevortrag hatte Staatsanwältin Denise Ebner den 56-Jährigen als „unbelehrbar“ bezeichnet. „Der Angeklagte ist bereits zweimal wegen Drogendelikten verurteilt worden. Nach der ersten Verurteilung hat er während der Probezeit versucht, Kokain zu verkaufen, wofür er zu 24 Monaten Haft verurteilt wurde. Trotz dieser einschlägigen Verurteilung und seiner bedingten Entlassung ist er wieder während der Probezeit straffällig geworden.“

Fast 100 Pflanzen im Keller gezogen

Im Keller des Hauses seiner Exfrau hatte der Mann das Cannabis gezogen, und das in großem Stil: 96 Pflanzen wurden sichergestellt, im getrockneten Zustand war das Kraut immer noch 4,8 Kilogramm schwer. Mit einem Reinheitsgrad von 14 Prozent ergab sich eine 33-fache Überschreitung der Grenzmenge. Der 56-Jährige war vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Oliver Kriz voll geständig - er gab auch an, dass er geplant hatte, das Cannabis zu verkaufen.

„Sie haben offenbar einen grünen Daumen gehabt“, merkte Richter Kriz an. Dem Mann kam sein Geständnis mildernd zugute, auch war das Cannabis vollständig sichergestellt worden. Zu dem Urteil bekam der Mann auch noch neun Monate Haft aus einer alten Verurteilung dazu. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.