Land gibt OK für Klagenfurter Parkordnung

Die Aufsichtsbeschwerde der FPÖ gegen die neue Klagenfurter Parkordnung ist vom Land in allen Punkten abgewiesen worden. Demnach sei die neue Klagenfurter Kurzparkzonengebührenverordnung vollkommen korrekt.

Die Aufsichtsbeschwerde wurde vom Klub der Freiheitlichen Gemeinderäte eingebracht. Die FPÖ kritisierte, dass die Regelung für das 30 Minuten-Gratisparken nicht überprüfbar sei und dass viele Kurzparkzonen in Klagenfurt und in Innenstadtnähe wie leer gefegt seien. Viele Pendler würden offenbar in außerhalb gelegene Wohngebiete ausweichen und müssten nun lange Fußwege zu ihrer Arbeitsstelle in Kauf nehmen - mehr dazu in FPÖ: Parkordnung missachten.

Kontrolle ohne Probleme möglich

Die Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes wies die erhobene Kritik zurück, hieß es am Donnerstag von der Stadt Klagenfurt. In der Aussendung der Stadt wurde aus dem Schreiben der Landesbehörde zitiert. Demnach sei die Stadt „im Rahmen des freien Beschlussrechtes legitimiert gewesen, in ihrer vom Gemeinderat beschlossenen Klagenfurter Kurzparkzonengebührenverordnung 2016, ein 30-Minuten-Gratisparken zu installieren“. Den Straßenaufsichtsorganen sei die Kontrolle der Ankunftszeit laut Ansicht der Gemeindeaufsichtsbehörde ohne Probleme möglich, sagte Bürgermeisterin, Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ).