NS-Prozess: Fußballer schuldig gesprochen

Ein 26 Jahre alter Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung während eines Fußballspiels verurteilt worden. Bei der ersten Verhandlung vor einem Jahr wurde der Mann freigesprochen.

Bei einem Fußballspiel im Jahr 2015 in Wölfnitz soll der 26-jährige Sportler den Hitlergruß gezeigt haben, auf seinen Stutzen stand die Zahl 88. Der Fall musste neu verhandelt werden, da das erste Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen eines Formalfehlers aufgehoben wurde. Der Spieler war beim ersten Prozess vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen worden - mehr dazu in Fußballer nach NS-Eklat freigesprochen (kaernten.ORF.at; 11.5.2016).

19.10.15 Fußballspiel ASKÖ Zell Eklat NS 88

Peter Rustia

Die „Glückszahl“ auf den Stutzen

Geschworenen waren sich einig

Im wiederaufgerollten Prozess am Mittwoch urteilten die Geschworenen anders. Sie sprachen den 26-Jährigen schuldig, er wurde zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von 14 Monaten verurteilt. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus. Zur Strafbemessung sagte der vorsitzende Richter Michael Schofnegger, dass man mit den 14 Monaten im unteren Rahmen geblieben sei, die Unbescholtenheit kam dem Angeklagten zugute. Der 26-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Beim ersten Prozess vor einem Jahr hatten die Geschworenen keinen Verstoß gegen das Verbotsgesetz gesehen. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein - mehr dazu in Nichtigkeitsbeschwerde nach Fußballerprozess (kaernten.ORF.at, 13.5.3016). Der OGH hatte das Urteil aufgehoben, weil den Geschworenen eine falsche Rechtsbelehrung erteilt worden war. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschworenen durch diese falsche Belehrung in ihre Entscheidungsfindung beeinflusst wurden und deshalb auf Freispruch entschieden“, sagte Staatsanwalt Marcus Pacher.

Verteidiger bringe Vergleich mit Hofburgwahl

Verteidiger Philipp Tschernitz widersprach: Die Entscheidung des OGH verglich er mit der Wiederholung der Bundespräsidenten-Wahl. Da sei auch die Stichwahl ohne einen konkreten Hinweis auf eine Wahlfälschung aufgehoben worden, und zwar, weil ein Betrug theoretisch möglich gewesen sei. „Die Geschworenen haben erst die Frage nach der Wiederbetätigung und dann die nach der Verhetzung beantworten müssen. Der OGH hat entschieden, dass das Verhältnis der Fragen zueinander nicht richtig dargestellt worden ist“, so Tschernitz. Die Geschworenen hätten extra darüber informiert werden müssen, dass beide Fragen zu beantworten sind - sie haben sie bei dem ersten Prozess aber ohnehin beantwortet. „Das hätte am Ergebnis nichts ändern können“, sagte der Verteidiger. Die Entscheidung für einen Freispruch war damals einstimmig gefallen.

Weiterhin „nicht schuldig“

Wie schon im vergangenen Jahr bekannte sich der Angeklagte auch am Mittwoch als nicht schuldig. Bei einem Fußballspiel im Oktober 2015 war er für den ASKÖ Wölfnitz gegen den zweisprachigen Verein Zell/Sele aufgelaufen. Mit der Zahl „88“ auf seinen Stutzen, so wie bei all seinen Spielen, sagte der 26-Jährige in seiner Vernehmung. Die 88 ist ein für Neonazis gebräuchlicher Code und steht für „Heil Hitler“. Außerdem soll der Angeklagte bei diesem Spiel die Hand zum Hitlergruß gehoben zu haben - mit den Worten „Es gibt nur einen Führer!“ und „Ihr Scheiß-Jugos gehört vergast und erschossen!“ Zwei Zell-Spieler hatten das nach dem Spiel zur Anzeige gebracht.

Angeklagter: Habe zurückgeschimpft

Ein Zell-Spieler habe ihn obszön beschimpft, sagte der 26-Jährige. Daraufhin habe er zurückgeschimpft - den Hitlergruß und die Nazi-Äußerungen bestritt er aber. Er habe zwar gewusst, dass die Zahl „88“ problematisch sein könne - trotzdem habe er sie verwendet um seine Sportsachen zu kennzeichnen. „Das ist eine Glückszahl für mich, seit dem Volksschulalter“, beteuerte der Mann. Auf seinem Computer wurden auch Fotos mit Bezug zum Nationalsozialismus gefunden worden: Die seien unter anderem bei einem Museumsbesuch in Australien entstanden, so der Angeklagte.