Prozess: Striedinger fühlt sich vorverurteilt

Im Prozess rund um das kroatische Hotelprojekt „Miramare“ hat Günther Striedinger am Landesgericht Klagenfurt die Aussage verweigert. Der ehemalige stellvertretende Vorstandschef der Hypo fühlt sich vorverurteilt.

Seit Dienstag befasst sich ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt mit der Causa „Miramare“ und damit mit einem „klassischen Hypoprojekt“, wie Staatsanwalt Norbert Ladinig zum Prozessauftakt sagte. Angeklagt sind die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Josef Kircher sowie zwei Projektwerber.

Da hätten sich zwei Projektwerber zusammengefunden, um die Hotelruine in Crikvenica nahe Rijeka zu revitalisieren, so der Staatsanwalt. Der Schönheitsfehler sei gewesen, dass beide keinerlei Eigenkapital gehabt hätten. Die Hypo Kroatien habe eine Finanzierung verweigert, die Hypo Alpe Adria International habe die Finanzierung dann aber bewilligt.

Keine Aussage wegen „sportlicher Wertlosigkeit“

Als Richter Uwe Dumpelnik Striedinger am Nachmittag befragen wollte, weigerte er sich und zwar wegen „sportlicher Wertlosigkeit“, wie er gegenüber der APA erklärte. Auch Kulterer fühlt sich zu Unrecht verfolgt, er werde für praktische alle und jede Probleme der Bank verantwortlich gemacht, auch für jene, bei denen er längst nicht mehr Vorstand gewesen sei, erklärte er immer wieder. Den derzeitigen Prozess bezeichnet er als „Farce“.

Schaden 17,7 Mio. Euro

Das Verfahren war bisher von Richterin Akiko Kropfitsch geführt worden und von Richter Uwe Dumpelnik übernommen worden. Es geht um ein Hotelprojekt in Crikvenica bei Rijeka, bei dem der Staatsanwalt den Schaden mit 17,7 Mio. Euro beziffert.

Aussagen wollte Striedinger trotzdem, er blieb auch am Nachmittag dabei: Wr habe sich auf die Mitarbeiter verlassen müssen und Hotelprojekte seien generell mit Risiko behaftet gewesen. Immer wieder wies er darauf hin, dass er den Kreditvertrag gar nicht kenne und höchstens theoretisch antworten könne. Detailreich wurde über Zahlungsflüsse diskutiert, über die Frage, ob die Überweisungen dem Baufortschritt entsprochen haben oder zu Unrecht erfolgt waren. Dabei erwies sich der Privatbeteiligtenvertreter als einigermaßen hartnäckig, was Kulterer mehrmals beinahe die Contenance verlieren ließ. Richter Dumpelnik vertagte die Hauptverhandlung schließlich auf Donnerstag.

Anwälte sehen keine Schuld

Kulterers Verteidiger Josef Weixelbaum betonte am Vormittag, es sei nicht alles in der Hypo an wenigen Entscheidungsträgern gelegen. Es gehe darum zu klären, ob sein Mandant nicht auf Mitarbeiter vertrauen habe müssen. Es habe zudem eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Hypo Kroatien und der Hypo International gegeben, auf deren Basis auch die Finanzierung über die Muttergesellschaft erfolgt sei. Sein Mandant sei nicht schuldig.

Kirchers Anwalt Richard Soyer betonte, sein Mandant sei in die Anfangsphase des Projekts nicht involviert gewesen, auch bei den Prüfungen in Kroatien nicht. Kircher spiele da nur eine Nebenrolle und sei weit weg von einer missbräuchlichen Befugnis gewesen. Auch die Projektwerber bekannten sich nicht schuldig. Das Projekt sei durchaus erfolgversprechend gewesen, so ihr Verteidiger Friedrich Filzmaier. Er schob die Verantwortung auf die mit dem Bauprojekt beauftragte Firma, die sich verkalkuliert hätte.

Kulterer: Nur Erstkontakt hergestellt

Richter Dumpelnik bat anschließend Kulterer zur Vernehmung. Dieser betonte, er habe damals zwar den Erstkontakt hergestellt, allerdings hätten Kreditgeschäfte damals bei ihm eine absolute Nebenrolle gespielt, er sei damit befasst gewesen, die Folgen der SWAP-Verluste zu bewältigen, Bilanzen neu zu erstellen und eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Finanzierung sei deshalb über die Hypo International erfolgt, weil die Auflagen der kroatischen Nationalbank so streng waren, dass Großfinanzierungen direkt im Land unmöglich gewesen seien.

Kulterers Sicht auf Bankengeschäft

Dies hätte die kroatische Regierung verfügt, um die Auslandsverschuldung des Landes zu bremsen. Deshalb seien damals alle Banken auf Cross-Border-Finanzierungen ausgewichen. Kulterer erklärte dann dem Schöffensenat seine Sicht des Bankgeschäfts. Zum konkreten Fall meinte er: „Bei einer Projektgesellschaft ist die punktuelle Bonität am Start immer schlecht.“ Wenn man nicht an die Zukunft glaube, werde man nie zu einer positiven Entscheidung kommen.

Kurz vor der Mittagspause unternahm Striedingers Verteidiger wieder einmal einen Anlauf, den Sachverständigen abzulehnen. Dieser sei von der Staatsanwaltschaft bestellt und daher Partei, begründete er seinen Antrag. Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab.