Hass im Netz häufig Fall für Gerichte

Auseinandersetzungen auf Facebook, Twitter oder Whatsapp beschäftigen zunehmend die Gerichte. Am Landesgericht Klagenfurt werden nahezu jede Woche Prozesse abgehalten, weil sich Menschen „digital“ in die Haare geraten.

Zuletzt stand eine 27 Jahre alte Frau vor Gericht, weil sie den Bürgermeister der Gemeinde St. Kanzian auf Facebook beschimpfte. Weil sich die Beschimpfung an einen Amtsinhaber richtete, wurde die Staatsanwaltschaft tätig und leitete ein Verfahren gegen die Frau ein. Auch Cybermobbing ist laut Experten ein rasch wachsendes Problem geworden. Viele Menschen wissen nicht, dass sie sich mit unbedachten Äußerungen strafbar machen können. Ein Infoabend in Villach will über „Hass im Internet“ aufklären.

„Komplette Vollidioten“ - ein Fall für das Gericht

In der eingangs erwähnten Auseinandersetzung ging es um die Schlägerung von Bäumen in St. Kanzian. Die 27 Jahre alte Einheimische machte ihrem Ärger im Internet Luft. Laut Anklageschrift schrieb sie auf Facebook: „Unser Bürgermeister und alle Verantwortlichen in diesem Fall sind komplette Vollidioten“. Bürgermeister Thomas Krainz zeigte die 27-Jährige an. Sie gestand vor Richterin Barbara Baum die Beleidigung ein und entschuldigte sich. Die 27-Jährige bekam eine Diversion, sie wurde also nicht verurteilt sondern erhielt eine Probezeit von einem Jahr. Sollte sie innerhalb dieses Zeitraums nicht wieder vor dem Richter landen, bleibt die Beschimpfung für sie ohne Folgen.

Beschimpfungen versus Recht auf Meinungsfreiheit

Es ist nur ein exemplarischer Fall der zeigt, wie rasch man vor dem Richter landen kann und dass die Grenze zur Beleidigung schneller als vermutet erreicht sein kann. Auch wenn Politikern allgemein ein „dickeres Fell“ zugemutet wird, gilt folgendes: Handelt es sich um eine reine Beschimpfung. kann eine Anzeige die Folge sein, so Richter Manfred Herrnhofer, Vizepräsident des Klagenfurter Landesgerichtes. Wird darüber hinaus auch sachlich argumentiert, kann das Recht auf Meinungsfreiheit noch eher ins Treffen geführt werden. Auch für sie stellt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit Hasspostings und wie man sich davor schützen kann.

Das Netz - kein rechtsfreier Raum

Viele Internetnutzer glauben, sich mit ihren Drohungen im rechtsfreien Raum zu befinden, so Herrnhofer. Dass sie sich irren, zeigt der Gerichtskalender: Jede Woche sind Verhandlungen angesetzt, weil sich Menschen über das Internet bedroht oder verfolgt fühlen. Häufig betroffen sind Jugendliche, die sich gern in sozialen Netzwerken aufhalten und damit auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Einflüssen ausgesetzt sind.

Info-Abend „Hass im Netz“

Wann und wo: 4. April, 19.00 Uhr, Bambergsaal Villach. Eintritt frei

Jugendbüro-Infohotline unter der Telefonnummer: 04242-205 -3430

Wie geht es Jugendlichen mit solchen Hassbotschaften im Internet? Wissen sie, was sie dagegen tun können? sind Fragen, die das „Netzwerk Prävention“ stellt. Am 4. April wird um 19.00 Uhr an einem Informations- und Diskussionabend auch für Eltern und Bezugspersonen über das Thema informiert.