Anklage gegen Dörfler wird ausgeweitet

Die Anklage gegen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler wegen Untreue ist am Donnerstag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgeweitet worden. Dem freiheitlichen Politiker wird nun auch Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Laut Staatsanwalt Eberhard Pieber soll Dörfler bei acht Vergaben von Straßenbaulosen seine Befugnisse missbraucht haben. Dem Land sei dadurch ein Schaden von mindestens 300.000 Euro entstanden. Das bedeutet, dass sich die Strafandrohung von bisher drei auf bis zu zehn Jahre Haft erhöht. Auslöser für die Ausweitung der Anklage ist die Zeugenaussage eines damaligen Mitarbeiters der Straßenbauabteilung. Er hatte Dörfler im Zeugenstand schwer belastet, mehr dazu in Ausweitung der Anklage gegen Dörfler möglich.

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Im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess stehen Petzner, Dörfler, Scheuch und Dobernig (von links) vor Gericht

Staatsanwalt Pieber gab die Anklageausweitung gleich nach Beginn der Verhandlung im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess bekannt. Der Ankläger nannte unter anderem Auftragsvergaben betreffend die B100, die Drautalstraße, die Packer Straße (B70), ein Bauvorhaben an der Waidischer Brücke, eines im Zusammenhang mit der Tauernautobahn (A10) im Bereich Stockenboi und ein Bauvorhaben an der Lippitzbachbrücke im Bezirk Völkermarkt. Für Dörfler gilt die Unschuldsvermutung. Er kam am Donnerstag nicht zu Wort.

Akten bereits beantragt

Bereits am Mittwoch hatte Richter Christian Liebhauser-Karl die Beischaffung der Vergabeakten von zwei dieser Fälle vom Land beantragt, und zwar in jenen zwei Fällen, wo laut Aussage des Beamten Aktenvermerke umgeschrieben worden waren. Konkret soll es um Baustellen an der Drautal-Bundesstraße zwischen Lengholz und Radlach und der Packer Bundesstraße bei Twimberg gehen. Der derart belastete Beamte ist übrigens für die kommende Woche als Zeuge geladen, sein Auftritt wird mit Spannung erwartet.

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Die Korruptionsstaatsanwälte im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess

Dörfler war bis jetzt in dem Prozess wegen Vorteilsnahme angeklagt. Wegen Untreue sind in der Causa Wahlbroschüre neben Dörfler auch die freiheitlichen Ex-Politiker Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie Ex-BZÖ-Abg. Stefan Petzner angeklagt. Der ihnen vorgeworfene Schaden beträgt 219.000 Euro. Angeklagt waren auch die beiden damaligen Geschäftsführer der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer, die nach Eingestehen von Fehlverhalten eine Diversion erhielten - mehr dazu in LIG-Geschäftsführer: Einvernehmen mit Land.

Broschüre kam zu 85 Prozent BZÖ zugute

In der Verhandlung war Gutachter Georg Jeitler am Wort. Er hatte ein 4.000 Seiten starkes Gutachten über die BZÖ-Wahlbroschüre verfasst. Der Werbewert der inkriminierten Broschüre kam ihm zufolge zu mindestens 85 Prozent dem BZÖ und zu maximal 15 Prozent dem Land Kärnten zugute.

Die Landesgesellschaften, denen die „Standortbroschüre“ eigentlich zugutekommen sollte, profitierten praktisch überhaupt nicht, so der Sachverständige. Die Zielgruppe sei mit der Versendung als Postwurf in Kärnten nicht erreicht worden, es fehlten Informationen über das Land, Kontaktdaten, ja sogar die grobe Lage Kärntens. „Es bleibt sogar offen, ob Kärnten überhaupt ein österreichisches Bundesland ist“, so der Sachverständige.

Urteil voraussichtlich nächste Woche

Nach der Befragung des Gutachters wurde die Verhandlung vertagt. Am Montag sollen die Angeklagten erneut befragt werden, ebenso die ehemaligen Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer, die bereits eine Diversion erhalten haben. Ein Urteil könnte es nach weiteren Zeugenbefragungen am Donnerstag nächster Woche geben.