Hypo-Vorzugsaktien: Neuer Prozesstermin

Ab 16. März wird am Landesgericht Klagenfurt der Prozess um die Hypo-Vorzugsaktien neu aufgerollt. Der OGH hob die Urteile gegen die früheren Hypo-Vorstände Wolfgang Kulturer, Josef Kircher, Tilo Berlin und Siegfried Grigg von 2014 teilweise auf.

Alle vier Angeklagten Wolfgang Kulterer, Tilo Berlin, Siegfried Grigg und Josef Kircher wurden im Jahr 2014 der Untreue im Zusammenhang mit einem Vorzusgaktiengeschäft der Hypo samt Nebenabsprachen schuldig gesprochen und zu teilweise teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Alle vier beriefen gegen die Urteile, der Oberste Gerichtshof hob dann im vergangenen Frühjahr die Schuldsprüche teilweise auf.

Neues Strafausmaß wegen anderer Urteile

Bei dem neuerlichen Prozess geht es um den Untreue-Vorwurf im Zusammenhang mit der Sonderdividende von secheinviertel Prozent, die an die Inhaber der Vorzugsaktien ausgeschüttet worden war. Richterin Ute Lambauer muss im neuen Verfahren klären, welcher Hypo-Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Sie muss auch das Strafausmaß neu festlegen, denn die Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Vorzugsaktiengeschäft und der Geld-zurück-Garantie für die Aktionäre sind rechtskräftig.

Ex-Hypo-Chef Tilo Berlin wurde zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilt, Siegfried Grigg zu dreieinhalb Jahren, Josef Kircher - der ein Geständnis ablegte - zu drei Jahren, zweieinhalb davon bedingt. Wolfgang Kulterer, der sich nach einem Verteidigerwechsel ebenfalls schuldig bekannte, wurde zu einem Jahr Zusatzstrafe verurteilt. Im Zuge des neuen Verfahrens muss auch das Strafausmaß neu bemessen werden. Ob die Strafhöhe gleich bleibt oder reduziert wird, hängt vom Ausgang dieses Verfahrens ab.

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