Handwerkersterben durch Gewerbeordnung neu?

Die Gewerbeordnung soll novelliert werden und damit vieles einfacher und günstiger machen. Die Wirtschaftskammer befürchtet aber, dass viele kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe unter die Räder kommen könnten.

Welcher Unternehmer darf welche Leistungen anbieten? Die Gewerbeordnung schreibt es vor, damit nicht etwa ein Elektrikermeister auf die Idee kommt, Maler- und Anstreicherarbeiten auszuführen oder ein Heizungsinstallateur auch Autos repariert. Was aber, wenn nun ein Unternehmer Facharbeiter aus diesem Bereichen bei sich anstellt und die Arbeiten ausführen lässt?

„Nebenrechte“ - mehr Spielraum stärkt Großhandel

In den Nebenrechten der neuen Gewerbeordnung wird genau dafür viel Spielraum geschaffen. Aus den reglementierten Gewerben, dazu zählen etwa die Fleischer, dürfen 15 Prozent des Jahresumsatzes mit branchenfremden Leistungen erzielt werden, aus den freien Gewerben, darunter fällt zum Beispiel der Betrieb von Tankstellen, sogar 30 Prozent.

Eine Regelung, in der Klaus Peter Kronlechner, Spartenobmann in der Kärntner Wirtschaftskammer, keinen Vorteil für das Handwerk und Gewerbe sieht. Denn auch Großhandelsbetriebe könnten dann Dienstnehmer aus dem meisterbriefpflichtigen Gewerbe anstellen und damit Klein- und Mittelbetriebe konkurrenzieren. „Ein Möbelgroßkaufhaus mit 100 Millionen Euro Jahresumsatz könnte dann um 15 Prozent, sprich 15 Millionen – Dienstleistungen im reglementierten Bereich anbieten, wie z.B. Installateur-, Boden und Fliesenleger- oder Malerarbeiten.“

WK: „Der Tod für viele kleine Handwerksbetriebe“

Kronlechner glaubt, viele kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe könnten deshalb unter die Räder kommen, wenn die Novelle, die zur Zeit im zuständigen Parlamentsausschuss liegt, auch umgesetzt wird: "Das wäre der Tod für viele kleine Handwerksbetriebe, die jetzt als Zulieferer für diese Großbetriebe tätig sind. Auch Touristikbetriebe, die jetzt Friseur-, Kosmetik- und Masseurleistungen extern zukaufen, hätten dann auch die Möglichkeit über diese 15 Prozent-Regelung diese Dienstnehmer anzustellen und damit automatisch dem Betrieb die Arbeitsleistung wegzunehmen.

Forderung: 15 Prozent-Lösung nur für Aufträge

Das hätte auch Folgen für die Beschäftigungen und für die Lehrlingsausbildung, sagt Kronlechner: "Deswegen geht unsere Forderung dahingehend, das nicht am Jahresumsatz festzumachen, wie es derzeit angedacht ist, sondern auftragsbezogen. Sprich, wenn ein Möbelgroßhändler eine Küche verkauft, 15 Prozent dieser Auftragssumme zur Berechnung herangezogen und in den Nebenrechten gearbeitet wird und nicht der Jahresumsatz - das wäre für uns Handwerksbetriebe eine ruinöse Geschichte.

Rund 16.500 Handwerks- und Gewerbetriebe hat Kärnten, sie beschäftigen zusammen fast 50.000 Mitarbeiter im ganzen Land - mehr dazu in Handwerk ohne goldenen Boden?.