3,5 Jahre Haft für Dealer

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag ein Drogendealer aus Nigeria verurteilt worden. In Klagenfurt soll er zwei Jahre lang Drogen an junge Konsumenten verkauft haben. Das (bnoch nicht rechtskräftige) Urteil: 3,5 Jahre Haft.

Da der Nigerianer zwei Pässe besitzt, ist nicht klar, wie alt er ist. Einmal ist 1978, einmal 1991 als Geburtsjahr angegeben. Der Angeklagte war bereits im Jahr 2011 in Wien wegen Suchtgifthandels zu fünf Monaten und zwei Wochen bedingter Haft verurteilt worden. Danach hielt er sich bei seiner Frau in Polen auf. Dazwischen war er auch in Nigeria und ist seit 2014 in Österreich, wie mehrere Zeugen in dem Verfahren aussagten.

Drogen an junge Konsumenten verkauft

In Klagenfurt soll er zwei Jahre lang Drogen an junge Konsumenten verkauft haben. In der Anklageschrift war von jeweils einem halben Kilogramm Heroin und Kokain die Rede. Das konnte ihm nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Der Angeklagte bestritt immer wieder, Heroin verkauft zu haben. Zu einem kleinen Teil Kokain war er geständig. Immer wieder versuchten er und sein Verteidiger nachzuweisen, dass er erst im Oktober 2015 nach Klagenfurt kam. Der Nigerianer war 2008 ohne Pass in die Türkei, später nach Griechenland und schließlich nach Mitteleuropa eingereist.

Angeklagter: Wollte Familie helfen

Am Freitag sagte er aus, er sei nicht mit der Absicht nach Europa gekommen, Drogen zu verkaufen. Vielmehr hätte er seiner teilweise schwer kranken Familie zuhause mit Geld helfen wollen. Woher er das Geld sonst hätte bekommen sollen, konnte der Mann nicht beantworten. Sein Verteidiger versuchte auch immer wieder, die Schöffen davon zu überzeugen, dass die Zeugen fast alle drogensüchtig seien und damit an Erinnerungslücken leiden würden.

Richter: Urteil soll abschrecken

Der Schöffensenat unter Richter Gernot Kugi glaubte aber den Zeugen und nicht dem Angeklagten. Im Urteil ist die Rede von rund 280 Gramm Kokain und 270 Gramm Heroin, die der Nigerianer gewinnbringend verkauft haben soll. Der Mann fasste dreieinhalb Jahre Haft aus, dazu kommen noch die fünf Monate und zwei Wochen aus der bedingten Haftstrafe des Landesgerichts Wien.

Das Urteil soll abschreckend für den Angeklagten und andere mögliche Drogenhändler sein, sagte Richter Kugi in der Begründung. Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.