Gesetzesänderung für die „Sternenkinder“

500 Gramm - so viel muss ein totgeborenes Baby, ein „Sternenkind“, wiegen, um Geburtsurkunde und Beerdigung zu bekommen. Die Gewichtsbeschränkung soll nächstes Jahr per Gesetz geändert werden,die Initiative dafür ging von Kärnten aus.

Kommt ein Kind tot auf die Welt, entscheidet die Waage: Unter 500 Gramm gilt es als Fehlgeburt. Rechtlich gesehen gibt es für Kinder, die als Fehlgeburten gelten, bisher keine Möglichkeit der Registrierung. Bleibt es dagegen einige Stunden oder Tage am Leben, wird es in das zentrale Personenstandsregister eingetragen, bekommt eine Geburtsurkunde und muss nach seinem Tod auch beerdigt werden.

Für viele betroffene Mütter und Väter hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung eine willkürliche Grenze gezogen. Claudia Possautz aus Eberndorf gründete für betroffene Eltern 2007 eine Selbsthilfegruppe. „Kindern nach Gramm Rechte zuzusprechen, das ist der total falsche Weg“, sagt sie. „Ein 450 Gramm schweres Frühchen ist ein richtiges Baby, nur klein.“

Neues Gesetz für April geplant

Eine Gesetzesänderung ist nun in Ausarbeitung. Die österreichweite Initiative dazu wurde 2014 über die Kärntner „Plattform für verwaiste Eltern“ von Anita Ogris gestartet. Die Gesetzesänderung wurde kürzlich aber dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten im Parlament zugewiesen. Im April 2017 könnte das Gesetz - auch rückwirkend - in Kraft treten.

Mit der Gesetzesänderung wolle man die Eltern von Sternenkindern in ihrer Trauerarbeit unterstützen, sagt Gerhard Jesernig von der Landesabteilung für Personenstandsrecht. Mit der Eintragung in das Personenstandregister erhielten diese Kinder auch einen Namen, „und wenn ich so sagen darf, auch eine Existenz.“

Rechtliche Grauzonen bei der Frühgeburt

Für Anita Ogris von der Kärntner „Plattform für verwaiste Eltern“ ist mit der Eintragung in das Personenstandregister aber rechtlich nur der erste Schritt getan. Es gebe noch rechtliche Grauzonen, Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, werde zum Beispiel der achtwöchige Mutterschutz verwehrt. Arbeitgeber müssten die Mütter von Frühchen, die nach einiger Zeit sterben, auch nicht vor Ablauf der Karenz weiterbeschäftigen. Und diese Frauen hätten ohne Hilfe vom Partner auch keine Sozialversicherung. Änderungen im Arbeitsrecht müssten deswegen der nächste Schritt der Diskussion sein, so Ogris.

Eine Decke für tote Frühchen

Am Samstag näht die Plattform „Verwaister Eltern“ gemeinsam mit Ehrenamtlichen bei einem „Nähmarathon“ im Gemeindehaus Lendorf bei Spittal/Drau ab 14 Uhr „Einschlagdecken“. Zwei professionelle Näherinnen stehen jenen Freiwilligen zur Seite, die vielleicht nicht so gut nähen können. Die genähten Einschlagdecken werden dann den Krankenhäusern gespendet, um die toten Frühchen darin einzuwickeln.

Früher war es nämlich durchaus üblich, die toten Babys in Nierentassen zu legen, weil den Kliniken keine entsprechende Kleidung zur Verfügung stand. Viele Eltern empfanden es als sehr belastend, dass ihr totes Kind nackt in die Pathologie gebracht wurde. „Das sind Bilder, die verfolgen einen ewig - mit diesem Bild im Kopf müssen sie ihr restliches Leben zurechtkommen. Für viele Eltern ganz, ganz schmerzhaft“, so Ogris. Nächste Woche steht auch ein Stand beim Villacher Sozialadvent im Zeichen der Plattform „Verwaiste Eltern“.

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