Groß angelegter Betrug mit Handys

Mit gefälschten Handy-Bestellungen soll ein 45-jähriger Kärntner über 300.000 Euro ergaunert haben. Am Dienstag standen der Mann und seine zwei Komplizen deswegen vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt, da die Schadenshöhe strittig ist.

Der 45-Jährige Selbstständige soll laut Staatsanwaltschaft die treibende Kraft bei dem Betrug gewesen sein, die Anklage lautet auf schweren, gewerbsmäßigen Betrug. Der Hauptangeklagte zeigte sich am Dienstag voll geständig, seiner Firma sei es schlecht gegangen. Also sei er auf die Idee gekommen, im Namen von Großkunden - darunter namhafte Firmen, Versicherungen und Verkehrsbetriebe - Handys zu bestellen. Er hatte gewusst, dass Großkunden von einem Netzbetreiber nach einer gewissen Zeit vergünstigte oder überhaupt kostenlose Handys bestellen können.

2.000 Handys bestellt

„Daraufhin bekam ich Gutscheine für bis zu 25 Handys“, sagte der 45-Jährige aus. Die bestellten Smartphones - mehr als 2.000 Stück - verkaufte der 45-Jährige mit Gewinn weiter, außerdem streifte er noch Provisionen des Mobilfunkbetreibers ein.

Derart getäuscht, wurden vom Mobilfunkanbieter Gutscheine für Handys zu besonders günstigen Konditionen übermittelt. Der 45-Jährige löste die Gutscheine ein und kassierte noch eine Provision, die Handys kamen bei den ahnungslosen Großkunden natürlich nie an, sondern wurden verkauft. Die Geschädigten merkten den Betrug lange Zeit nicht, weil nur eine 24-monatige Bindung für die Null-Euro-Handys an die Kunden weitergegeben wurde. Erst als einem Großkunden seine lange Bindungsrate auffiel, flog der Betrug auf.

Lehrling zum Betrug angewiesen

Die Handys verkaufte der 45-Jährige im Geschäft eines Freundes weiter. Dieser ist ebenso mitangeklagt, wie ein Lehrling des 45-Jährigen. Seinem Lehrling gab er die Anweisung, die Firmenstempel zu fälschen - was der 25-Jährige auch tat, auch wenn er nicht am Gewinn beteiligt war. Vor Gericht nahm der Angeklagte die meiste Schuld auf sich. Besonders leid tue ihm, dass er seinen Lehrling mit in die Sache hineingezogen habe.

Der 25-Jährige gab sich vor Richterin Ute Lambauer unwissend: „Warum erstellen sie fremde Firmenstempel, wozu soll das gut sein?“, wollte die Richterin wissen. Es sei bereits seine dritte Lehrstelle gewesen, aus Angst um seinen Lehrplatz sei er den Anweisungen nachgekommen. „Das stinkt ja zum Himmel, es müssen doch ihre Alarmglocken geläutet haben“, sagte die Richterin darauf. Doch auch der Zweitangeklagte wollte von dem Betrug nichts gewusst haben. Er habe die Handys nur verkauft und auch Provision kassiert.

Zweitangeklagter „nicht schuldig“

Der 51-jährige Zweitangeklagte, Inhaber eines Handyshops, bekannte sich nicht schuldig. Der Haupttäter sei an ihn herangetreten und habe ihn gefragt, ob der 51-Jährige Handys für Großkunden bestellen könnte. „Damals hatte er sein eigenes Geschäft schon geschlossen, ich habe mir gedacht, dass er deshalb über mich bestellen will“, sagte der 51-Jährige. „Also da ist jemand gut im Geschäft und hat Großkunden - aber er schließt sein Geschäft und bestellt über sie. Ist ihnen das nicht komisch vorgekommen?“, fragte Lambauer. „Nein, überhaupt nicht“, antwortete der Angeklagte. Er selbst habe nie eine gefälschte Bestellung ausgefüllt, er habe auch nichts von einem kriminellen Hintergrund des Geschäfts gewusst.

Schadenssumme wird neu ermittelt

Einen Teil des Schadens machte der Hauptangeklagte bereits wieder gut. Staatsanwalt Marcus Pacher bezifferte den Schaden mit 337.000 Euro, womit das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges erfüllt wäre. Dem widersprach aber der Verteidiger des Haupttäters: Laut seinen Berechnungen war der Schaden niedriger und lag unter der Wertgrenze von 300.000 Euro. Auch die Richterin bezweifelte die Schadenssumme. Der Prozess wurde deswegen vertagt, es muss geklärt werden wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Am nächsten Verhandlungstag sollen Zeugen geladen werden, die genauere Informationen über die Schadenshöhe liefern können.