Mutmaßlicher Drogendealer vor Gericht

Ein gebürtiger Nigerianer ist Freitagvormittag wegen des Vorwurfs des Drogenhandels in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Der Angeklagte ist nur zum Teil geständig. Alle Zeugen belasteten ihn aber schwer.

Schwer gezeichnet vom Drogenkonsum nahm am Freitag ein junger Zeuge nach dem anderen im Gerichtsaal Platz. Die meisten sind mittlerweile von den Drogen weg und „clean“.

Heroin und Kokain im großen Stil verkauft?

Laut Anklage soll der Angeklagte jeweils rund einen halben Kilogramm Heroin und Kokain an Abhängige in Kärnten verkauft zu haben. Den Zeugen zufolge seit 2013 bzw. 2014 - und zwar große Mengen Kokain und teilweise auch Heroin. Alle Zeugen zeigten sich auch zu 100 Prozent sicher, dass es sich bei dem Angeklagten um den Drogenverkäufer handeln muss. Doch vom Angeklagte hieß es, er sei erst im Jahr 2015 nach Kärnten gekommen und habe erst dann Kokain an Süchtige verkauft. Mit dem Heroinverkauf will er nichts zu tun haben. Ein Zeuge sagte hingegen aus, er allein habe von dem Angeklagten rund 400 Gramm Heroin gekauft.

2011 wegen Drogenhandels festgenommen

Der gebürtige Nigerianer ist 2008 ohne Pass über die Türkei nach Griechenland und dann weiter nach Polen gereist, wo er dann angeblich seine Frau heiratete. 2011 kam er dann nach Wien, wo er kurze Zeit später festgenommen und wegen Drogenhandels verurteilt wurde. 2012 sei er nach der Haftentlassung nach Polen zurückgekehrt und erst im Jahr 2015 nach Kärnten gekommen.

Nun möchte der Verteidiger noch zwei Zeugen laden. Staatsanwältin Doris Kügler stimmte zu, denn sie erwartet sich, dass auch diese Zeugen die anderen Aussagen bestätigen. Nämlich, dass der Angeklagte schon seit 2013 oder 2014 in Kärnten war. Der Schöffensenat unter Richter Gernot Kugi wird also noch einmal tagen müssen.

Zwei Pässe - unklar ob mit Grenzeintrag oder nicht

Mittlerweile soll der Angeklagte zwei Pässe besitzen. Bei Gericht ist er einmal mit dem Geburtsjahr 1978 und einmal mit dem Geburtsjahr 1991 vorgemerkt.

Das nächste Mal soll auch der zweite Pass des Angeklagten vorgelegt werden. Sein Verteidiger bestand darauf: Denn seien keine Einträge in dem Pass vermerkt, dann beweise dies, dass der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 nicht in Österreich gewesen sei. Der Haken: Von Polen ist eine Reise nach Österreich ohne Grenzkontrollen und damit auch ohne Einträge möglich.