Veruntreuung: Freispruch für Fanclub-Kassier

Mit einem Freispruch hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen 54-jährigen Fanclub-Funktionär aus Kärnten geendet. Dem Mann wurde vorgeworfen, 12.000 Euro Vereinsgeld veruntreut zu haben.

Die Bezahlung von Fanfahrten, die Bewirtung der Vereinsmitglieder und der Ankauf von Fanartikeln sowie die Einnahme von Sponsorengeldern und Mitgliedsbeiträgen - all das hatte der Funktionär des Fanclubs von Biathlet Daniel Mesotitsch zu verantworten. Bei den Aufzeichnungen darüber herrschte allerdings Chaos, was ihm eine Anklage einbrachte.

Mehrere Vereinsmitglieder hatten den Verdacht gehegt, dass der Mann Vereinsgelder für sich vereinnahmt hatte. Alles ein Missverständnis, beteuerte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Oder, wie es sein Verteidiger formulierte: „Mein Mandant hat sein eigenes Geld mit dem des Vereins vermischt - er hat sich aber niemals bereichert.“

Chaotische Buchführung

„Ab 2010 ist das mit den Abrechnungen danebengelaufen“, gab der Funktionär zu. Die Belege für Ausgaben waren zwar da, es wurde aber keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt. Noch dazu war das Vereinsgeld an verschiedenen Orten zu finden: In einer Handkasse, in einer Klarsichtfolie im Rechnungsordner und auf zwei Vereinskonten.

Stein des Anstoßes, so der Angeklagte, waren dann Gerüchte um seine Person. „Vereinsmitglieder haben mich darauf angesprochen, dass ich angeblich pleite bin. Ich habe dann ein Sparbuch mit Geld hergezeigt, damit die Leute sehen, dass dem nicht so ist. Das war mein Privatgeld, aber es wurde so verstanden, dass ich Vereinsgeld für mich verwendet habe“, gab der Angeklagte an.

Die Finanzangelegenheiten seien zuvor irgendwann an ihm hängengeblieben, sagte der 54-Jährige. „Also um zusammenzufassen: Eigentlich haben Sie überhaupt keine Ahnung, welches Geld Sie damals wohin getan haben?“, fragte Staatsanwältin Heidrun Endisch. „Da werden’s Recht haben“, pflichtete ihr sogar der Verteidiger des Funktionärs bei.

Kritik an „Schuhschachtel-Buchführung“

Während ein hochrangiger Funktionär des Vereins seine Vorwürfe vor Gericht wiederholte, sorgte der Rechnungsprüfer des Vereins für die Wende im Prozess - mit tiefen Einblicken in die nicht vorhandene Buchhaltung. „Ich denke, die Bezeichnung Schuhschachtel-Buchführung wäre hier angebracht. Wenn man zum Beispiel 5.000 Euro an Sponsorgeldern in bar eingenommen hat, hat man 1.500 für eine Fanfahrt verwendet und den Rest einbezahlt.“ Um die Unterlagen zusammenzuführen habe er Tage gebraucht.

Allerdings mit einem eindeutigen Ergebnis: „Der aktuelle Kassenstand des Vereins ist nachvollziehbar. Ich habe auch eine Plausibilitätsprüfung gemacht und es ist absolut unplausibel, dass so viel fehlen soll, wie angeklagt.“ Mehr noch: Durch private Auslagen müsse der 54-Jährige sogar noch mehr als 200 Euro vom Verein zurückbekommen. Die Rechnungsprüfung hatte der Angeklagte schon im Jahr 2015 dem Vereinsvorstand vorgelegt: Weil zu diesem Zeitpunkt aber schon dicke Luft im Fanclub des zweifachen Olympia-Medaillengewinners herrschte, blieb eine Entlastung aus.

Richter: Legen Sie das Amt zurück

Seine Urteilsbegründung nutzte Einzelrichter Oliver Kriz noch für eine Mahnung an den 54-Jährigen: „So chaotisch, wie Sie die Buchhaltung geführt haben, war klar, dass sich ein Veruntreuungs-Verdacht aufgedrängt hat.“ Seine Empfehlung: „Schauen Sie, dass Sie das alles sobald wie möglich auf die Reihe bekommen und legen Sie Ihr Amt schnellstens zurück.“ Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.