Zwei „Horrorclown“-Attacken angezeigt

Nach einem Vorfall in Villach mit einer verletzten Joggerin hat sich am Montag auch in Feldkirchen eine Horrorclown-Attacke ereignet. Die Polizei ermittelt auch in diesem Fall wegen gefährlicher Drohung gegen Unbekannt.

Ein Unbekannter - verkleidet mit einer Horror-Clown-Maske und einem weiten Umhang - sprang aus einem Waldstück auf eine Spaziergängerin zu. Die 21 Jahre alte Frau war zu diesem Zeitpunkt alleine mit ihrem Hund unterwegs, der Unbekannte schrie und bedrohte sie mit erhobenen Händen. Dann lief er davon. Die Ermittlungen laufen.

Internetseite Horror-Clowns

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Im Internet gibt es unzählige Berichte und Fotos von sogenannten Horrorclowns; die Berichte über angebliche Attacken häufen sich auch hierzulande

Villach: Joggerin stürzte über Böschung

Am Sonntagabend kam es laut Polizei zum ersten Zwischenfall mit einem so genannten „Horrorclown“. Eine 16-jährige Schülerin wurde während ihres Lauftrainings auf den Draubermen von dem Clown derart erschreckt, dass sie über die Böschung stürzte und sich dabei verletzte.

Die Schülerin musste mit der Rettung ins LKH Villach gebracht werden, gegen die unbekannte Person wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Polizei hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Horrorclown zu finden. Die Schülerin müsse erneut befragt werden, sobald sie aus dem Krankenhaus entlassen werde. Zeugen des Vorfalls in Villach hätten sich bislang nicht gemeldet, so Dionisio.

Aus Scherz wird schnell strafbare Handlung

Was von den als Clown maskierten Personen vielleicht als Scherz gedacht sei, könne laut Polizei schnell strafrechtliche Konsequenzen haben - mehr dazu in Horrorclowns machen sich schnell strafbar.

Man dürfe sich zwar maskiert im öffentlichen Raum bewegen. Werden dadurch aber andere Personen derartig erschreckt, dass sie etwa ein Fahrzeug verreißen oder von einem Gehsteig springen, dann sei das bereits strafbar, so Polizeisprecher Rainer Dionisio: „Das ist eine Sache, der wir Einhalt gebieten müssen. Ich unterstelle niemandem Boshaftigkeit, vielleicht ist das nur ein schlecht gemeinter Scherz. Aber hier sind wir ganz schnell im Strafrecht. Das muss sich jeder vor Augen halten, der so etwas macht. Es kann eine gefährliche Drohung, Nötigung oder Körperverletzung sein und eine Strafe nach sich ziehen.“

Dies könne zu Vorstrafen führen und sich auch im polizeilichen Führungszeugnis niederschlagen. In den vergangenen Tagen soll es immer wieder Meldungen von Horrorclowns gegeben haben, die in Kärnten gesichtet wurden. Auch in den nächsten Tagen könnte es zu Clown-Sichtungen kommen. Die Polizei gehe allen Hinweisen nach, so Dionisio.

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Horrorclowns: Ein Trend aus den USA

Echte Clowns fürchten um ihren Ruf

Mittlerweile machen sich die echten Clowns bereits Sorgen um ihren Ruf. Dieter Seeger vom Verband Deutscher Zirkusunternehmen sagte, mit einem Clown solle eigentlich Spaß, Freude und Tollpatschigkeit assoziiert werden. Über ihn solle man lachen. Durch die Attacken werden die Clowns zum Angstobjekt. In den USA haben die Vorfälle derartig zugenommen, dass eine Fastfoodkette sogar ihr Maskottchen vorerst nicht mehr bei öffentlichen Auftritten einsetzt.

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