18 Jahre Haft für „Badewannenmord“

Ein 33-jähriger Kärntner ist am Mittwoch in Klagenfurt schuldig gesprochen worden, seine Lebensgefährtin in einer Badewanne ertränkt zu haben. Das Urteil lautet auf 18 Jahre Haft. Der Mann hatte die Tat bis zuletzt bestritten.

Im September 2015 wurde das Opfer, eine 30-jährige Klagenfurterin, tot in ihrer Wohnung gefunden. Ihr 33-jähriger Lebensgefährte und ein Bekannter sagten aus, sie seien in die Wohnung gekommen und hätten die Frau, die Alkohol und Drogen konsumiert haben soll, in schlechtem Zustand vorgefunden. Daraufhin hätten sie sie in der Badewanne abgeduscht und die Wohnung wieder verlassen.

Badewannenmord zweiter Prozesstag

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Reges Medieninteresse beim Prozess

Überdosis als Todesursache nicht bestätigt

Als sie dann später wieder in die Wohnung kamen, sei sie tot in der Badewanne gelegen, sagten die Angeklagten aus. Sie hätten sie herausgeholt, auf die Couch gelegt und die Rettung gerufen. Zunächst wurde eine Überdosis als Todesursache vermutet, das bestätigte sich aber nicht. Die Obduktion deutete in Richtung Mord, daher wurde der Lebensgefährte angeklagt. Sein Bekannter war schon zuvor aus der U-Haft entlassen worden, er ist nicht angeklagt.

Badewannenmord geht weiter

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Auf die Frage von Richter Manfred Herrnhofer, warum er die Wohnung wieder verlassen und nicht die Rettung gerufen habe, sagte der Angeklagte, er könne das nicht erklären. Vielleicht habe es mit seinem eigenen Drogenkonsum zu tun, er habe in jener Nacht auch Tabletten geschluckt.

Gerichtsmediziner: Frau ist ertrunken

Am Vormittag wurde Gerichtsmediziner Peter Grabuschnigg befragt. Die 30-Jährige stand seiner Aussage zufolge unter Drogen und starb an Ertrinken. Die Version des Angeklagten wurde durch den Sachverständigen nicht gestützt. Laut Staatsanwältin Daniela Zupanc habe der Angeklagte die Frau zurück in die Badewanne gebracht, als der andere Mann die Wohnung verlassen hatte, und sie ertränkt.

Der Gerichtsmediziner erklärte den Geschworenen, dass es bei der konkreten Brause unmöglich sei, durch ein reines Abduschen, wie es der Angeklagte und der zweite Mann als Zeuge geschildert hatten, zum Ertrinken kommen könne. Die Frau müsse zwingend mit dem Kopf unter Wasser getaucht worden sein. Als sie starb, stand sie „hochgradig“ unter Drogen, ein Notarzt hätte sie vielleicht noch retten können, aber keinesfalls ein Abduschen.

Deutliche Zeichen von Gewalteinwirkung

„Ich kann nicht ausschließen, dass die Frau an einer Suchtmittelvergiftung verstorben wäre, aber jedenfalls war sie am Leben, als sie ertrunken ist“, so der Gerichtsmediziner. „Die Frau ist unter hochgradiger Vergiftung an Ertränken, eines gewaltsamen Todes, gestorben.“ Außerdem fanden sich viele frische Zeichen von stumpfer Gewalteinwirkung vor allem am Kopf und am Rücken des Opfers. Die Verletzungen dürfte sie, als sie noch lebte, vor bzw. in der Badewanne erlitten haben.

Die Schädelverletzungen des Opfers könne man „zum Teil“ durch ein Anschlagen erklären, sagte der Experte. „Im Gesichtsbereich können das durchaus auch Schläge mit der Faust gewesen sein.“ Eine Kieferverletzung sei nur durch massive Gewalteinwirkung zu erklären, durch Quetschen oder Schlagen, meinte der Gerichtsmediziner. „Ein Tätscheln, wie vom Angeklagten geschildert, führt nicht zu solchen Verletzungen.“

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Grablichter bei der ehemaligen Wohnung der Frau

Der Tod der Frau trat laut Einschätzung des Gerichtsmediziners wahrscheinlich in der Nacht ein, zwischen 22.00 und 8.00 Uhr. Der zweite Mann hatte laut Rufdatenauswertung die Wohnung bereits gegen 17.30 Uhr verlassen, sagte die beisitzende Richterin Sabine Roßmann.

Bruder: Sie hatte Angst

Nach dem Gerichtsmediziner am Vormittag sagten Angehörige und Bekannte des Opfers aus. Der Bruder der Verstorbenen schilderte seine Schwester als warmherzigen Menschen, die dem Angeklagten habe helfen wollen. Sie habe aber Angst vor ihm gehabt, weil er sich unter Drogeneinfluss verändert habe und sie geschlagen habe. Dass sich die Frau von ihrem Partner trennen wollte, sagte auch eine Tante der Verstorbenen aus.

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Das Gericht und die Zuhörer bekamen auch zu hören, dass das Opfer öfter blaue Flecken hatte, nach Angaben des Opfers stammten sie vom Angeklagten. Weiters war die Drogensucht der Frau Thema. Angehörige und Freunde sagten aus, die Frau habe viele Jahre ohne Drogen gelebt, erst an der Seite des Angeklagten sei ihr Leben entglitten. Dreimal sei sie im Krankenhaus gewesen, dort wurden Verletzungsspuren festgestellt. Der Angeklagte sei auch weggewiesen worden.

Kurz vor Aussage bei Polizei gestorben

Auch eine mögliche Vergewaltigung rund einen Monat vor dem Tod des Opfers durch zwei Drogendealer war Thema. Einzelne Zeugen meinten, die 30-Jährige habe ihnen gegenüber erwähnt, dass der Angeklagte etwas damit zu tun gehabt haben könnte. Am Tag nach ihrem Tod hätte die Frau einen Termin mit der Polizei dazu gehabt. Ein Polizist gab zu Protokoll, das Opfer habe eine umfangreiche Aussage angekündigt und den Termin für ihn am Telefon hörbar in einem Kalender notiert.

Andere Beamte berichteten von dem Leichenfund und den Ermittlungen. Demnach habe der Angeklagte seine Angaben mehrfach geändert und Widersprüche in seinen eigenen Angaben bis zuletzt nicht aufklären können.

Angeklagter leugnete hartnäckig

Der Angeklagte wies die ihn belastenden Angaben laufend zurück, Richter Manfred Herrnhofer konfrontierte ihn immer wieder. „Der Sachverständige sagt, sie muss mindestens eine Minute unter Wasser gedrückt worden sein“, sagte er zum Angeklagten. „Ich habe sie abgebraust, mehr habe ich nicht gemacht“, erwiderte dieser. „Viele können es nicht gewesen sein“, entgegnete der Richter.

Es sei eine Hassliebe gewesen, aber in der Badewanne ertränkt habe er seine Lebensgefährtin nicht. Wer die Frau sonst ertränkt haben könnte, vermochte der 33-Jährige nicht zu sagen. Warum er nicht die Rettung gerufen habe, fragte der Richter „Das kann ich nicht erklären“, sagte der Angeklagte. Vielleicht, weil er selbst unter Drogen gestanden sei.

Verteidiger Philipp Tschernitz sah den Fall als gar nicht klar an. Unstrittig sei, dass die 30-Jährige ertrunken sei. „Man kann die Ergebnisse aber in verschiedene Richtungen interpretieren.“ Er glaube seinem Mandanten, dass er sich an nichts erinnern könne, sagte Tschernitz. „Was an diesem Abend wirklich passiert ist, werden wir wohl nie herausfinden.“

Kaum Milderungsgründe

Mittwochabend fiel schließlich das Urteil: Der 33-jährige Kärntner wurde schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Bruder des Opfers wandte sich nach der Urteilsverkündung an den 33-Jährigen mit dem Satz: „Gerechtigkeit siegt immer. Jetzt hast du Zeit, darüber nachzudenken.“

Als mildernd wurde für das Urteil lediglich gewertet, dass der Mann unter dem Einfluss von Tabletten stand. Dass der Mann kein Geständnis ablegte, keine Reue zeigte, das Opfer wehrlos war und der Mann auch bereits zweimal vorbestraft ist, erhöhte hingegen das Strafausmaß. Weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger gaben eine Erklärung zu dem Urteil ab. Der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.

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