Betriebskosten oft falsch berechnet

Steigende und falsch abgerechnete Betriebskosten bereiten immer mehr Wohnungsmietern Probleme. Heuer suchten in Kärnten schon 1.200 Betroffene Rat bei der Arbeiterkammer (AK). Bei 20 Prozent der Fälle musste die AK einschreiten.

Die Hälfte des Einkommens geben viele Kärntner für das Wohnen aus, höhere Miet- und Betriebskosten werden deswegen schnell zur Existenzfrage. Unvollständige, falsche oder unverständliche Abrechnungen der Betriebskosten bringen deswegen viele Konsumenten in die Beratungsbüros der Arbeiterkammer. Mehr als 1.215 Kärntner nahmen den kostenlosen Betriebskosten-Check heuer schon in Anspruch. Bei jedem vierten Fall musste die Arbeiterkammer intervenieren, etwa durch einen schriftlichen Einspruch.

Neuer Mieter muss Rückstände zahlen

Die AK-Konsumentenschutzexperten sind jährlich mit rund 10.000 Anfragen zum Miet- und Wohnrecht konfrontiert. Besonders der „Betriebskosten-Dschungel“ sei für viele Mieter undurchdringbar, kritisierte die AK am Dienstag. Oft komme es rechtlich gedeckt zu Nachzahlungen - obwohl der aktuelle Mieter im betroffenen Zeitraum noch gar nicht in dieser Wohnung eingemietet war, sagt Mietrechtsexperte Michael Tschamer: „Mieter die in der ersten Jahreshälfte in eine Wohnung einzogen, müssen Rückstände aus dem Jahr 2015 begleichen.“

Oft passiere es auch, dass bei privaten Vermietungen die Wohnungsbesitzer ihre Eigentümerabrechnung 1:1 an die Mieter weitergeben - obwohl diese Abrechnung Posten beinhaltet, die eigentlich der Vermieter zu tragen hätte. Das passiere oft aus mangelndem Fachwissen der Vermieter, heißt es von der Arbeiterkammer.

Transparenteres Gesetz gefordert

AK-Präsident Günther Goach fordert deshalb ein einheitliches und verständliches Mietrechtsgesetz auf Bundesebene. Darin soll ein einheitlicher Betriebskostenkatalog enthalten sein und transparente Mietkosten mit einer gesetzlicher Obergrenze. Zudem fordert Goach die Neuaufstellung der Kärntner Wohnbauförderung und mehr Kleinwohnungen im genossenschaftlichen Bereich.

Betriebskosten Mieten AK

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AK-Präsident Günther Goach, Susanne Kißlinger, Leiterin AK-Konsumentenschutz, LHStv. Gaby Schaunig (SPÖ) und AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer (von links)

Neues Wohnbauförderungsgesetz

Das Land erarbeitet derzeit neue Richtlinien für die Wohnbauförderung. Das jetzige Gesetz ermöglicht günstige Eingangsmieten und führt zu sprunghaften Preissteigerungen ab dem 21. Mietjahr. Das passe nicht mehr zu den geänderten Lebensumständen, sagt Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Das neue Gesetz soll Grundlage für eine kostendeckende Miete. Im 21. Jahr soll die Miete gesenkt werden, weil dann die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge steigen. Das neue Gesetz soll für Neubauten gelten, für bestehende Altbauwohnungen werde noch nach Lösungen gesucht.