Verkaufsverbot: Heulimo kein Lebensmittel

Der Kärntner Biobauer Hannes Löschenkohl darf das von ihm patentierte Heukracherl und andere Heuprodukte nicht mehr verkaufen. Laut dem Institut für Lebensmittelsicherheit sei Heu kein Lebensmittel, es könnte Giftpflanzen enthalten.

Jahrelang feilte Löschenkohl an der Entwicklung seiner Heulimonade und startete vor zwei Jahren mit Produktion und Verkauf. Tausende Flaschen verkaufte der Landwirt laut eigenen Angaben bereits. Doch seit einigen Monaten gibt es einen Verkaufsstopp; bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit ist ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig.

Behörde befürchtet Giftpflanzen im Heu

Denn laut dem Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten (ILV) sei Heu kein Lebensmittel. Obwohl es getestet und für unbedenklich erklärt wurde, so der Leiter der Behörde, Gunther Vogl: „Heu ist ein Futtermittel, wenn das so gewonnen wird, wie als Futtermittel, ist nicht sichergestellt, dass die Zusammensetzung für den Menschen geeignet ist. Es geht um Giftpflanzen im Heu, die für Tiere ungefährlich sind aber für Menschen Probleme machen könnten.“

Produktion Heulimonade

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Bei der Produktion der Heulimo

Der Landwirt steht nun vor den Trümmern seiner Existenz. Der Schaden mache bisher bereits mehrere zehntausend Euro aus, sagte Löschenkohl. Er habe die Vermutungen der Beamten, in seinem Heu seien Pyrrolyizidin-alkaloidhaltige Giftpflanzen, per Gutachten entkräften können, sagte er. Auch das Land Kärnten habe nichts gefunden, er könne nicht verstehen, wieso er das Produkt dann nicht verkaufen könne.

Auch andere Heuprodukte im Handel

Es gibt aus Löschenkohls Produktion auch Heuschokolade, Heuschnaps oder Heulikör. Die darf er auch nicht mehr verkaufen. Er ortet eine Ungleichbehandlung, denn in Supermärkten gebe es Käse mit Heurinde zu kaufen und auch in der Spitzengastronomie werde Heu zum Kochen verwendet, zum Beispiel werde Fleisch im Heubett gegart.

Heulimonade

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Löschenkohl kündigt an, nicht aufgeben zu wollen. Er will bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen und ist sich sicher, sein Kracherl wieder produzieren zu dürfen. Der erste Schritt wird nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht sein.