Keine UVP für S37 und 110-Kv-Leitung

Weder im Fall der S37 noch beim Bau der 110-kV-Stromleitung in Villach besteht der Naturschutzbeirat des Landes auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltanwalt verzichtet damit in beiden Fällen auf eine Beschwerde.

Der Naturschutzbeirat beschäftigte sich am Montag mit dem Sicherheitsausbau der St. Veiter Schnellstraße (S37) und der 110-kV-Stromleitung in Villach. Dort wurden die Bauarbeiten ja vorerst gestoppt. Die fünf Mitglieder des Beirats hätten sich die Entscheidung, ob sie den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht beeinspruchen werden oder nicht, nicht leicht gemacht, sagte der Vorsitzende des Beirats, Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) im Anschluss. Er selbst ist nicht stimmberechtigt.

Nach ausführlicher Diskussion hätten die Mitglieder in beiden Fällen auf eine Beschwerde verzichtet - mehr dazu in S37: Keine UVP für Sicherheitsausbau nötig (kaernten.ORF.at; 30.3.2016).

Entscheidung fußt auf UVP-Novelle

In seiner Begründung bei der S37 stützt sich der Beirat auf das vor wenigen Monaten novellierte UVP-Gesetz. Dieses besagt, dass die UVP nicht notwendig sei, wenn das Verkehrsaufkommen durch einen Ausbau nicht erhöht werde. Grünes Licht bedeute die Entscheidung des Beirates laut Holub aber weder für die S37 noch für die Stromleitung in Villach. Denn das neue Gesetz räume den Bürgerinitiativen umfassende Beschwerderechte ein. Holub rechnet damit, dass diese weiter alle Einspruchsmöglichkeiten nützen werden.

Section Control für Schnellstraße?

Bei der S37 sei in jedem Fall mit einem Einspruch zu rechnen. Dort will die ASFINAG 85 Millionen Euro in den Ausbau zwischen Klagenfurt und St. Veit investieren. Geplant ist ein Sicherheitsausbau mit Verbreitung der Straße, Verlängerung der Brems- und Beschleunigungsspur und einer Mittelleitschiene der 14 Kilometer langen Strecke. Für die Gegner der erste Schritt in Richtung Ausbau zu einer Autobahn. Der Beirat fordert als Sofortmaßnahme in Sachen Sicherheit eine „Section Control“ für die Schnellstraße.

Erdkabel nur im Bereich Fürnitz

Ähnlich auch die Situation bei der 110 -kV-Leitung der Kelag in Villach. Dort kam die UVP-Behörde des Landes zu dem Schluss, dass für die Freileitung keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei - mehr dazu in Behörde: 110kV-Leitung braucht keine UVP (kaernten.ORF.at; 5.4.2016).

Hier hätten die Gemeinden Finkenstein und Villach weitere Einsprüche angekündigt, sagte Holub. Wie die Bürgerinitiative, die statt der Freileitung ein Erdkabel verlangt, weiter vorgehen wird, ist noch offen. Der Naturschutzbeirat spricht sich nur im Bereich von Fürnitz für ein Erdkabel aus, überall sonst wäre eine Freileitung für die Umwelt die bessere Lösung, heißt es.

Runder Tisch auf der Suche nach Lösungen

Bei einem runden Tisch kommenden Mittwoch wird mit Vertretern der Kelag über mögliche Lösungen diskutiert werden, die für beide Seiten akzeptabel sind. Die Bürgerinitiative fordert weiter ein Erdkabel, die Kelag ist für eine oberirdische Leitung.

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