Heta: Bank klagt Kärnten

Nach dem Heta-Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht (FMA) am Sonntag ist am Montag bereits die erste Zivilklage gegen das Land eingebracht worden. Eine niederländische Bank beruft sich auf die Landeshaftungen und fordert 1,5 Millionen Euro.

Die Klagen gegen das Land waren zu erwarten, und dennoch kam die erste Klage überraschend schnell. Am Sonntagabend gab die Finanzmarktaufsicht ihren Schuldenschnitt bekannt, 54 Prozent ihrer Forderungen verlieren die Heta-Gläubiger damit. Zuvor lehnten die Gläubiger ein Rückkaufangebot für die Heta-Anleihen von Bund und Land ab. Nach dem Schuldenschnitt haftet Kärnten noch immer mit maximal 6,4 Milliarden für die Heta-Anleihen – mehr dazu in Schuldenschnitt kostet Kärnten 6,4 Milliarden.

Dass die Gläubiger nun versuchen werden, ihre Forderungen auf dem Gerichtsweg hereinzubringen, wurde allerorten erwartet. Den Auftakt machte nun eine niederländische Bank. Die Zivilklage wurde gegen das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding (KLH) eingebracht. Die niederländische Bank beruft sich auf die Kärntner Landeshaftungen und fordert 1,5 Millionen Euro. Vertreten wird die Bank durch die Kanzlei Binder Grösswang. Dort und beim Land Kärnten wollte man am Dienstag keine Stellungnahme dazu abgeben.

Nicht die erste Klage

Die Klage wurde dem Land bzw. der KLH noch nicht zugestellt. Als Nächstes müssen die beklagten Parteien eine Klagebeantwortung formulieren, nach deren Einlangen bei Gericht wird die zuständige Richterin - in diesem Fall Gudrun Slamanig - eine vorbereitende Tagsatzung anberaumen.

Seit das Rückkaufangebot im März platzte, langten bisher zwei Klagen von Gläubigern ein. Gleich nach der Bekanntgabe des Schuldenschnittes am Sonntag kündigte die Hypo Vorarlberg Klage an und pocht auf die Haftung Kärntens - mehr dazu in Heta-Schuldenschnitt: Hypo will Kärnten klagen (vorarlberg.ORF.at). Insgesamt sind in der Causa Hypo/Heta 35 Klagen beim Landesgericht anhängig, die meisten langten nach dem Hypo-Sanierungsgesetz ein. Das Land kündigte an, es werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, zuletzt beschloss der Landtag ja die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Milliardenhaftungen.

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