Stiefkinder missbraucht: Sieben Jahre Haft

Ein 62-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen jahrelangen Missbrauchs seiner beiden Stiefkinder zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zutage kamen die Taten bei einem weiteren Missbrauchsprozess innerhalb der Familie.

Was am Dienstag im Prozess am Landesgericht Klagenfurt zu Tage kam, ist eine erschütternde Familiengeschichte. Die angeklagten Taten wurden bereits in den 90er-Jahren verübt. Die Opfer sind heute 30 Jahre alt. Stieftochter und Stiefsohn, der Altersunterschied beträgt zehn Monate, schilderten über Video-Einvernahme ihr Martyrium, das schon im Volksschulalter begonnen haben dürfte. Viele Erinnerungen waren bereits verschwommen, doch für Richter Dietmar Wassertheurer waren die Betroffenen in ihren Aussagen absolut glaubwürdig.

Angeklagter nur teilweise geständig

Vor allem an der Stieftochter soll sich der 62 Jahre alte Angeklagte aus dem Bezirk Villach Land viele Male vergangen haben. Aber auch auf den Stiefsohn habe es Übergriffe gegeben. Der Angeklagte war nur teilweise geständig. In seiner Aussage versuchte er die Taten abzuschwächen, beziehungsweise überhaupt zu leugnen.

Aufgeflogen war der Fall erst vor etwas mehr als einem Jahr im Zuge eines anderen Prozesses in der Familie des Angeklagten, ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs. Im Sommer des Vorjahres war der leibliche Sohn des heute Angeklagten verurteilt worden, weil er seine um fünf Jahre jüngere Schwester vom 7. bis zum 13. Lebensjahr sexuell missbraucht hatte. Erst durch die Thematisierung des sexuellen Missbrauchs in der Familie dürften sich die Stiefgeschwister zur Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte durchgerungen haben.

Berufung und Nichtigkeit angemeldet

Das Urteil lautete auf sieben Jahre Haft und die Zahlung von je 500 Euro Schmerzensgeld an die Opfer. Es ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten meldete Berufung und Nichtigkeit an.