Provozierte Unfälle: Achtung vor Fahrerflucht

In diesem Monat ist es zu fünf offenbar absichtlich von Fußgängern provozierten Unfällen gekommen. Die Polizei rät Autolenkern dringend davon ab, einfach weiterzufahren. Laut Rechtsexperten kann es zu Gerichtsverfahren kommen.

In allen bisher in Kärnten dokumentierten Fällen soll es sich um Asylwerber gehandelt haben, die auf diese Weise zu Schmerzensgeld kommen wollten. Ein Mann aus dem Iran täuschte offenabr vor, am Fuß verletzt worden zu sein. Die Ärzte im Krankenhaus konnten allerdings keinerlei Blessuren entdecken.

In manchen Ländern an der Tagesordnung

Die Masche ist immer dieselbe: Während einer riskiert, bei dem Sprung auf die Straße überfahren zu werden, wartet ein anderer in der Nähe und gibt sich dann als Zeuge aus, der den Unfall beobachtet haben will. Stellt sich die Frage: Wer macht so etwas? Laut Polizei gäbe es Länder, in denen ein solches Vorgehen an der Tagesordnung stehe. Eines fällt auf, ohne werten zu wollen: Die Aussagen der geschockten Autofahrer decken sich in einem Punkt: Es sollen allesamt Männer südländischen Typs gewesen sein, die plötzlich vor die Autos sprangen.

Autolenker: „Es war eine geplante Sache“

Gustav Wenger ist einer von ihnen. Er fuhr im Schrittempo durch die Klagenfurter Innenstadt, als sich ein Mann aus dem Iran plötzlich vor sein Auto warf. Er konnte aber noch rechtzeitig bremsen. „Er ist absichtlich umgefallen, lag dann am Boden und tat so, als ob eine Handgranate sein Bein weggerissen hätte. Ich dachte bei mir, dass kann jetzt eigentlich nicht sein, ich dachte zuerst er ist auf einen Nerv gefallen. Plötzlich kamen ein zweiter und ein dritter Flüchtling daher, ich habe versucht mit Englisch und Italienisch, Französisch und Deutsch mit ihnen zu kommunizieren. Keiner verstand irgend etwas. Ich habe die Rettung gerufen, als diese kam, sagte ich den Rettungskräften, das sei eine Schmähpartie, macht keinen Aufwand. Ich habe mich nachträglich erkundigt, der Asylant oder Flüchtling hatte nicht einmal eine Schramme. Das war eine geplante Sache.“

Polizei: Mit dem Smartphone Beweisphotos machen

Rainer Dionisio vom Landespolizeikommando rät zur Vorsicht. Die Polizei sei jedenfalls sofort zu verständigen. Dionisio: „Man muss bei jedem solchen Vorfall davon ausgehen, dass es ein normaler Verkehrsunfall ist. Es hat einen Fall gegeben, da ist der Autofahrer einfach weitergefahren - bleiben sie bitte stehen. Sonst könnte es als Fahrerflucht beurteilt werden, dann ist man wirklich der Geschädigte. Man kann mit einem Smartphone Beweisphotos machen, bis die Polizei da ist. Diese muss die Umstände klären und dem Gericht vorlegen.“

Rechtsexperte: „Zivil- und strafrechtliche Aspekte“

Ein provozierter Unfall könne durchaus zum Problem für den Autolenker werden, so Rechtsexperte Alexander Todor Kostic. Solche Fälle würden wesentliche Rechtsfragen aufwerfen. "Es gibt zivil- und strafrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits muss man annehmen, dass später von dem potenziell Geschädigten möglicherweise mit Verfahrenshilfe eine Klage eingebracht wird. Es ist dann die Versicherung eintrittspflichtig und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Dort müsste man, wenn es KFZ gegen Fußgänger heißt, selbst einen Entlastungsbeweis antreten, und nachweisen, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis passiert ist – was natürlich nicht einfach ist.“

Videoaufzeichnungen im Auto verboten

Hat der Autofahrer nur ein Achtel Wein oder ein Glas Bier getrunken, bekommt er definitiv auch dann ein Problem, wenn der Unfall provoziert wurde. Videoaufzeichnungen mittels Kamera im Auto gelten vor Gericht zwar als Beweismittel, sind aber aus Datenschutzgründen verboten.

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