Prozess: Keine Sicherheiten für Kroatien-Kredit

Im Hypo-Prozess am Landesgericht ist am Donnerstag der zweite von vier Kreditfällen im Zusammenhang mit Projekten des kroatischen Ex-Generals Vladimir Zagorec behandelt worden. Für einen sieben Millionen Euro-Kredit fehlten Sicherheiten.

Das Darlehen wurde im Jahr 2005 für den Erwerb von Grundstücken auf der Insel Hvar gewährt. Wie es am Donnerstag vor Gericht hieß, gab es keine Sicherheiten, sondern nur eine Grundbuch-Eintragung. Vier Personen sind angeklagt: Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, Zagorec, der Klagenfurter Steuerberater Hermann Gabriel und ein Liechtensteiner Anwalt. Ihnen wird Untreue mit einem Gesamtschaden von 19,8 Mio. Euro wegen „unzulässiger Kredite“ vorgeworfen.

„In-Sich-Geschäft“

Beim am Donnerstag verhandelten Fall suchte eine Liechtensteiner Gesellschaft um einen Kredit an. Mit dem Geld sollten laut Kreditantrag rund 156.000 Quadratmeter Bauland auf Hvar gekauft werden. Dafür erwarb die Liechtensteiner Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigter Zagorec war, eine andere Liechtensteiner Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigter ebenfalls Zagorec war - laut Staatsanwalt ein „In-Sich-Geschäft“.

Mit diesen Organisationsstrukturen habe er nichts zu tun gehabt, sagte Striedinger.

Kreditantrag wies Zagorec als „Neukunde“ aus

In dem Kreditantrag stand „Neukunde“, obwohl es für Zagorec nicht der erste Hypo-Kredit war. Das sei formal korrekt gewesen, weil es keine Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung gegeben habe, informell habe aber jeder gewusst, dass es sich um Zagorec-Projekte handelte, sagte Striedinger. „Was heißt das für Sie? War er Mehrheitseigentümer?“, fragte Zweitrichterin Ute Lambauer. Dazu Striedinger: „Es ist von ihm eingereicht worden. Er hat mir gegenüber gesagt, dass er mehrheitlich Interesse an dem Projekt hat.“

Bis heute keine Bauaktivitäten

Auf eine diesbezügliche Frage erklärte Striedinger, die weitere Entwicklung des Projekts auf Hvar nicht verfolgt zu haben. Soweit er informiert sei, sei auf diesem Grundstück bis heute nichts geschehen. as Bauland soll 13,9 Mio. Euro gekostet haben, 6,9 Mio. Euro davon sollen aus Eigenmitteln bereits vor der Beantragung des Kredits bezahlt worden sein. Die zuständige Abteilung in der Hypo konnte das jedoch nicht feststellen und verlangte entsprechende Finanzunterlagen. Daraufhin schlug Zagorec laut vorliegender Unterlagen vor, anstelle der Dokumente eine entsprechende Erklärung seines Liechtensteiner Anwalts vorzulegen. Auf Empfehlung Striedingers soll dann auf die sonst notwendigen Finanzunterlagen verzichtet worden sein.

Dazu sagte der Angeklagte vor dem Schöffensenat, es sei für ihn nicht unlogisch und im Bankgeschäft auch nicht ungewöhnlich, wenn ein Treuhänder, der zur Wahrheit verpflichtet sei, eine entsprechende Erklärung abgebe. Ohne die Zustimmung von Group Market Support könne ohnehin kein Kreditantrag genehmigt werden, denn diese Abteilung habe die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit eines Kredits und damit auch ein mögliches „Klumpenrisiko“ zu prüfen.

Steuerberater ohne Erinnerung an Kreditfall

Gabriel sagte, er habe keine Erinnerung an den gegenständlichen Kreditfall beziehungsweise das Projekt, obwohl er im Protokoll als Teilnehmer an einer Besprechung zu diesem Fall aufschien. Vielleicht sei er an diesem Tag wegen einer anderen Sache in der Bank gewesen und man habe ihn hinzugezogen, weil es auch steuerliche Aspekte gegeben habe, meinte er. Mit Kreditverträgen habe er als Steuerberater der Bank normalerweise aber nichts zu tun gehabt. Auch die Strukturen des Mitangeklagten Zagorec in Liechtenstein seien nicht von ihm entwickelt worden, sagte Gabriel.

Anwalt: Mitarbeiter wussten Bescheid

Der angeklagte Liechtensteiner Anwalt sagte aus, dass die zuständigen Mitarbeiter der Hypo gewusst haben müssen, dass hinter den Liechtensteiner Stiftungen der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec stand. Das hätte man auch nie verheimlichen können, sagte er.

„Wozu dann eine solche Struktur?“ fragte Staatsanwalt Robert Riffel. Darauf antwortete der Angeklagte, er habe die Gesellschaften gegründet, wie er dazu beauftragt worden sei. Die Struktur sei nicht seine Idee gewesen. „Meine Geschäftsgrundlage ist das Vertrauen in meine Klienten“, sagte er. Im gegenständlichen Fall im Jahr 2005 habe er ein Mail bekommen, mit der Anweisung, den Kreditantrag zu unterschreiben und der Hypo so schnell wie möglich zu übermitteln, es sei eilig, erzählte der Anwalt. Er habe das Schriftstück durchgelesen und weitergeschickt. Aufgrund von Unterlagen habe er den Eindruck gehabt, dass die Hypo beziehungsweise die zuständigen Sachbearbeiter in ständigem Kontakt mit Zagorec gestanden seien und damit auch ganz klar gewusst haben mussten, dass der Kroate hinter den Stiftungen stehe.

Geld zur nächsten Gesellschaft verlegt

Auf den Vorhalt von Richterin Michaela Sanin, im Kreditantrag sei aber ausdrücklich festgehalten, der Kredit müsse zu 100 Prozent für den Kauf einer Liegenschaft auf Hvar verwendet werden, antwortete der Anwalt, der Betrag sei ja nicht aus der Sphäre des wirtschaftlich Berechtigten verschwunden, sondern nur von einer seiner Gesellschaften zu einer anderen für einen bestimmte Zeit verlegt worden. Das Geld sei also nach wie vor zur Verwendung da gewesen, aber noch nicht gebraucht worden, rechtfertigte er die Abläufe.

Die Hauptverhandlung wurde auf 30. März vertagt.

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