Grenzposten und Asylquartiere: Neues Baurecht

Nächste Woche soll im Landtag eine Änderung des Kärntner Baurechts beschlossen werden. Für Grenzmanagementsysteme und Asylquartiere soll künftig keine Baubewilligung sondern nur mehr eine Anzeige nötig sein.

Der Entwurf für die Novellierung der Kärntner Bauordnung wurde am Donnerstag im Rechts- und Verfassungsausschuss beschlossen, kommenden Donnerstag wird die Novelle in der Landtagssitzung behandelt. Im Ausschuß waren die Koalitionsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne das neue Baurecht, FPÖ, Team Stronach und BZÖ stimmten dagegen.

Änderung gilt nur für Nahbereich der Übergänge

Bei Grenzübergängen betrifft die neuen Regelung sowohl Errichtung, Änderung und Abbruch von Anlagen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Auf Betreiben der Grünen gilt dies nur für den unmittelbaren Nahbereich des betreffenden Grenzübergangs. Ein Grenzzaun, der den Bereich eines etwaigen Grenzmanagements flankieren würde, bräuchte demnach sehr wohl ein Baubewilligungsverfahren. In Kärnten plant das Innenministerium Grenzmanagementsysteme bei der Grenzübergängen Karawankentunnel, Lavamünd, Bleiburg-Grablach und Thörl-Maglern.

Änderung gilt nur für bestehende Häuser

Bei den Asylquartieren gilt die Novelle für Unterkünfte für Personen in der Grundversorgung und nur für bereits bestehende Gebäude, also nicht etwa für die Errichtung neuer Häuser. Flächenwidmungspläne sind für beide Bereiche - Grenzübergänge und Quartiere - künftig irrelevant.

SPÖ: Bürokratie wird abgekürzt

SPÖ-Klubchef Herwig Seiser sagte am Donnerstag zur APA: „Die Bürokratie wird abgekürzt, ohne dass Anrainerrechte beschnitten oder Bauvorschriften außer Kraft gesetzt werden.“ Bei der Grundversorgung müsse man schnelle Entscheidungen treffen. Nach der Anzeige sei davon auszugehen, dass das betreffende Gebäude den Bauvorschriften entspreche. „Wenn nicht, muss die Gemeinde sofort ein Bauverfahren einleiten, das gilt auch, wenn ein Anrainer sagt, da stimmt etwas nicht.“

ÖVP: Hätten gerne Zaun dabei gehabt

Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht ist man beim Koalitionspartner ÖVP nicht ganz glücklich. „Da haben wir keine große Freude damit“, sagte Klubobmann Ferdinand Hueter. Man hätte gerne noch eine Senkung der Standards für Asylquartiere in der Novelle gehabt. „Das, was für einen Österreicher gilt, muss auch für Hilfesuchende gelten.“ Hueter ärgert es auch, dass es die Grenzzäune nicht in die Novelle geschafft haben. „Wir hätten auch gern einen Zaun dabei gehabt“ - und zwar einen, der auch Zaun genannt werde, meinte der Politiker.

Grüne begrüßen Ende für Bewilligungspflicht

Barbara Lesjak, Klubobfrau der Grünen, sagte: „Uns war es sehr wichtig, dass das keine Grenzzäune sind.“ Auf die Frage, wie sinnvoll ein Grenzmanagementsystem sei, das von freien Feldern umgeben sei, meinte Lesjak, dass man sich die konkreten Gegebenheiten anschauen müsse, „wie die gestaltet sein müssen, dass die Lenkung von großen Gruppen möglich ist.“ Das Ende der Bewilligungspflicht für Asylquartiere begrüßte Lesjak als alte, grüne Forderung sehr.

Gemeindebund: Langwieriges Bauverfahren erspart

Positiv sieht die Novelle auch der Kärntner Gemeindebund. Präsident Peter Stauber ist zufrieden, dass man nun Quartiere für Asylsuchende und Flüchtlinge schneller und einfacher bekomme. Eine Entmachtung der Gemeinden sehe er nicht. „Durch die Anzeigepflicht weiß man ja trotzdem, wer bei welchem Gebäude etwas macht und man erspart sich ein langwieriges Bauverfahren.“

FPÖ, BZÖ, und Team Stronach dagegen

Gegen die Novelle sind FPÖ, Team Stronach und BZÖ. Klubobmann Christian Leyroutz (FPÖ) sieht in der Novelle ein „Durchgriffsrecht“ mit dem neuen Massenquartieren Tür und Tor geöffnet sei. „Ohne Bewilligungspflicht hebelt man berechtigte Einsprüche bzw. Anliegen der Anrainer einfach aus“, sagte er in einer Aussendung. Hartmut Prasch (Team Stronach) meinte: „Diese Gesetzesnovellierung stellt einen Freibrief zur Unterbringung von Flüchtlingen an jedem beliebigen Ort in Kärnten dar.“ Wilhelm Korak (BZÖ) möchte auch in Zukunft „ordnungsgemäße und langsame“ Verfahren, damit die Bürger rechtzeitig informiert würden.