Hypo-Kroatien-Prozess: Zagorec erschienen

Im Hypo-Untreueprozess am Landesgericht Klagenfurt haben sich am Donnerstag drei Angeklagte nicht schuldig bekannt. Der vierte Angeklagte, der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec, wollte keine Stellungnahme abgeben. Er habe den Staatsanwalt nicht verstanden.

Die Anwältin von Zagorec, Ksenija Vrzina, erklärte, ihr Mandant wolle zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme zu dem für ihn unverständlichen Vortrag des Staatsanwalts abgeben. Sie hatte bereits am ersten Prozesstag eine andere Dolmetscherin gefordert. Sie bezweifelt, dass ihren Mandanten in Österreich ein fairer Prozess erwartet und sieht das Landesgericht Klagenfurt für die Causa nicht zuständig. Sie fordert Zagorec auf, Kroatisch verteidigen zu dürfen.

Der Prozess

Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger, Zagorec, dem Steuerberater Hermann Gabriel sowie einem Liechtensteiner Anwalt wird vorgeworfen, mit einem „gemeinsam geplanten und umgesetzten System“ durch überhöhte Kredite für Immobilienprojekte in Kroatien in den Jahren 2004 bis 2006 der Hypo geschadet zu haben. Den Schaden beziffert der Staatsanwalt mit 19,8 Mio. Euro.

Sie sagte, Zagorec habe die Anklageschrift nicht verstanden, weil diese von Deutsch mangelhaft auf Kroatisch übersetzt worden sei. Der Schöffensenat unter Vorsitzender Richterin Michaela Sanin wies alle Anträge zurück. Die Übersetzung der Akten sei astrein und Verhandlungssprache vor Gericht sei Deutsch. Dennoch wird so gut wie jede Wortmeldung von einer Dolmetscherin im Gerichtssaal in das Kroatische übersetzt, was seine Zeit braucht.

„Hypo bestand nicht nur aus Striedinger“

Laut Striedinger-Verteidiger Sebastian Lesigang beruht die Anklage auf „rein spekulativen Annahmen“. Die Hypo habe nicht nur aus Striedinger bestanden, sondern mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigt, die ihre Entscheidungen in Eigenverantwortung getroffen hätten. So hätten die Kreditsachbearbeiter die Unterlagen für die Anträge erarbeitet und diese dann den Gremien vorgelegt, die darauf vertrauen durften, dass die Angaben der zuständigen Mitarbeiter richtig waren. Weisungen oder Druckausübungen, die ins Kriminelle gingen, habe es nicht gegeben, sagte Lesigang.

Striedinger: Alle 20 Minuten ein Termin

Striedinger selbst erklärte in seiner Befragung durch die Vorsitzende des Schöffensenat, Richterin Michaela Sanin, er habe weder für Zagorec noch für eine andere Person eine Geschäftsstruktur in Liechtenstein entworfen. Das weise er auf das Schärfste zurück.

Dazu hätte er gar keine Zeit gehabt. Er habe in dieser Zeit „gearbeitet wie ein Zahnarzt“ und alle 20 Minuten einen Termin mit einem anderen Kunden gehabt. Viele Entscheidungen mussten daher telefonisch fallen. Zagorec sei damals eine höchst anerkannte Persönlichkeit gewesen, und seine sechs von der Hypo finanzierten Projekte beziehungsweise Liegenschaften könne er heute noch als sehr attraktiv bezeichnen, erklärte Striedinger.

Gabriel-Anwalt: Kein Beweis einer Schuld

Der Anwalt von Gabriel, Alexander Todor-Kostic, konnte in der Anklageschrift keinen Beweis einer Schuld seines Mandanten finden, die Konstruktionen, über die Zagorec die Finanzierungen und Abschöpfungen abgewickelt haben soll, erfunden und umgesetzt zu haben. So meinte der Anwalt, der Hinweis auf die Verurteilung Gabriels wegen der Hypo-Vorzugsaktien im Jahr 2004, die über die Hypo Liechtenstein finanziert wurden, könne dafür nicht herangezogen werden.

Michael Dohr als Verteidiger des Liechtensteiner Anwalts erklärte, sein Mandant habe sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen, er sei einer der renommiertesten und bekanntesten Treuhänder Liechtensteins. Seine Aufgabe bestehe darin, die Aufträge seiner Kunden auszuführen. An den Kreditverträgen habe er nie mitgewirkt und für seine Arbeit ausschließlich den dafür vorgesehenen Mindesttarif verrechnet, so der Verteidiger.

Die Verhandlung wird am Nachmittag mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt. Zagorec will zu einem späteren Zeitpunkt befragt werden.

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