Beugestrafe für Dobernig bestätigt

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Beugestrafe für Ex-Landesrat Harald Dobernig (FPÖ) in Höhe von 3.000 Euro bestätigt. Dobernig war nicht zum Hypo-U-Ausschuss ins Parlament gekommen. Sein Einspruch gegen die Strafe wurde nun abgewiesen.

Der frühere Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) muss tatsächlich 3.000 Euro zahlen, weil er den Hypo-Untersuchungsausschuss schwänzte. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte nun die Beugestrafe, weil Dobernig einer Ladung ins Hohe Haus nicht gefolgt war. Seine Entschuldigung sei ungenügend gewesen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung - mehr dazu in 3.000 Euro Beugestrafe für Dobernig (kaernten.ORF.at; 17.9.2015).

Die Beugestrafe hatte sich Dobernig beim Bundesverwaltungsgericht eingebrockt, weil er am 2. September 2015 unentschuldigt nicht im Parlament erschienen war. Davor war er schon einmal unverrichteter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauensperson Franz Großmann wegen Befangenheit vom Ausschuss ausgeschlossen worden war und er von seinem Recht Gebrauch machte, dann nicht aussagen zu müssen - mehr dazu in VfGH weist Klage von Dobernig-Anwalt zurück (kaernten.ORF.at; 13.10.2015).

„Keine genügende Entschuldigung“

Der VwGH wies nun Dobernigs Einspruch gegen die Beugestrafe als unbegründet ab. Das Argument, dass er den Ausgang einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen den Ausschluss des Anwalts abwarten wollte und deshalb nicht ins Parlament gekommen war, ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht gelten: Das sei „keine genügende Entschuldigung“.

Auch die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken - insbesondere zur Höhe der Strafe - teilte das Höchstgericht nicht: Das Bundesverwaltungsgericht habe das Ermessen innerhalb des durch die Verfahrensordnung vorgegebenen Rahmens von 500 bis 5.000 Euro im Sinne des Gesetzes ausgeübt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Am 2. März erneut geladen

Mittlerweile konnten die Abgeordneten Dobernig schon ihre Fragen stellen, denn im Oktober kam der Ex-Politiker dann doch in den U-Ausschuss. Die Befragung gestaltete sich allerdings schwierig, die Sitzung wurde mehrmals unterbrochen, weil die Abgeordneten das Gefühl hatten, dass Dobernig sie an der Nase herumführte - mehr dazu in Hypo-Ausschuss: Zähe Befragung Dobernigs.