Fußgänger getötet - 15 Monate für Raser

Zu 15 Monaten unbedingter Haft ist am Donnerstag in Klagenfurt ein 26-jähriger Autofahrer verurteilt worden. Er hatte im Oktober in Klagenfurt einen 20-jährigen Fußgänger mit 120 km/h angefahren und tödlich verletzt.

Der 20-jährige Fußgänger wollte in der Nacht die Rosentaler Straße auf Höhe des Messegeländes queren. Ob er den Autolenker sah, ist nicht geklärt. Fest steht jedoch, dass der 26-jährige Autofahrer viel zu schnell unterwegs war und zwar im Stadtgebiet mit 120 km/h. Er konnte nicht mehr bremsen, der Fußgänger wurde vom Auto erfasst. Der 20-Jährige wurde auf die Motorhaube und die Windschutzscheibe geschleudert - mehr dazu in 20-jähriger Fußgänger tödlich verletzt.

Rosentaler Straße Unfall Fußgänger tot Prozess

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Ohne Führerschein unterwegs

Für den Fußgänger kam jede Hilfe zu spät, er erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Ein beim Autofahrer durchgeführter Alkotest war negativ, er war allerdings auch ohne Führerschein unterwegs. Er habe zwar einen Führerscheinkurs fast vollständig absolviert, zur Prüfung sei er aber nie angetreten. „Sind Sie nie ohne Führerschein erwischt worden?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. „Doch, ein paar Mal, ich habe auch immer eine Strafe bekommen“, sagte der Afghane, der seit rund zehn Jahren in Klagenfurt lebt.

„Der größte Fehler meines Lebens“

Der 26-Jährige musste sich am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Zu Beginn der Verhandlung bekannte sich der 26-Jährige schuldig und sprach „vom größten Fehler seines Lebens.“

Rosentaler Straße Unfall Fußgänger tot Prozess

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Aufnahmen der Unfallstelle.

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Der beschädigte Unfallwagen.

„Fußgänger konnte Tempo nicht einschätzen“

117,5 km/h schnell war der BMW des 26-Jährigen, als er den Fußgänger rammte, sagte ein Sachverständiger aus. „Muss ein Fußgänger in der Nacht erkennen können, dass ein Auto exorbitant schneller ist, als die dort erlaubten 50 km/h?“, fragte Liebhauser-Karl. „Auf die Entfernung erkennt man die Geschwindigkeit nicht“, antwortete der Gutachter. Es sei also nicht einschätzbar, ob ein Auto in zwei oder in zehn Sekunden komme. Aber: „Wenn der Fahrer die Geschwindigkeit von 50 km/h eingehalten hätte, dann hätte der Fußgänger normal die Fahrbahn überqueren können.“ Zeugen sagten aus, die Bremsen hätten von der Vollbremsung geraucht.

Richter: „Nahe einer Vorsatztat“

Der Verteidiger versuchte, ein „nicht unbeträchtliches Mitverschulden“ des Fußgängers geltend zu machen: Der Getötete, ein 20-jähriger Bosnier, sei beim Überqueren der Straße unaufmerksam gewesen. Der Beifahrer des Angeklagten sagte zudem aus, dass der Fußgänger über die Straße gelaufen sei. Ein „gewisses Mitverschulden des Opfers“ gab auch Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung an. „Das ist aber ganz gering zu werten gegenüber dem Verhalten des Täters.“ So schnell im Stadtgebiet unterwegs zu sein, sei „nicht nur unverantwortlich, sondern auch nicht nachvollziehbar“, so der Richter, weshalb die Handlung „nahe einer Vorsatztat“ sei.

Zu 15 Monaten unbedingter Haft wurde der 26-Jährige schließlich verurteilt, die Höchststrafe beträgt drei Jahre. Er nahm das Urteil an und will auch die 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.