Eltern ärgern sich über Schulsprengel

Eltern haben bei Pflichtschulen keine Wahlfreiheit, wohin sie ihre Kinder schicken. Denn auch die Neuen Mittelschulen unterliegen dem Schulsprengelgesetz. Für Gymnasien und Privatschulen gilt das Gesetz nicht, das sorgt immer wieder für Diskussionen.

Eine Neue Mittelschule in Wolfsberg fachte die Diskussion neu an. Die Schule führt nämlich eine Ganztagesklasse und weil sich auch Eltern außerhalb der Stadt Wolfsberg für diese Schule interessieren, suchte der Direktor um eine Schulsprengelauflösung beim Land an. Dort heißt es aber: Schulsprengel hätten ihre Berechtigung, eine Änderung des Gesetzes sei derzeit nicht angedacht.

Rund 1.000 Ansuchen pro Jahr

Immerhin rund 1.000 Schüler bzw. deren Eltern suchen jedes Jahr in Kärnten um einen Schulsprengelwechsel an. Die Kinder dürfen damit eine Volksschule oder Neue Mittelschule in einem anderen Ort außerhalb des Wohnortes besuchen. Gründe nennen Eltern viele, so bieten viele NMS verschiedene Schwerpunkte an, von Montessoripädagogik, über musisch-kreativ oder EDV, manchmal spricht es sich auch herum, dass an der einen oder anderen Schule besonders engagierte Lehrer unterrichten.

Ausnahmen vereinzelt möglich

Der Wunsch der Eltern zählt allerdings nicht. Gerhild Hubmann ist als Leiterin der Schulabteilung in Kärnten zuständig für alle Pflichtschüler: „Man kann hier nicht die Einzelwünsche der Eltern am Rücken des Gesamtstandorts austragen. Die Erfahrung zeigt, die Frage, was ist eine gute oder schlechte Schule oft sehr subjektiv ist.“

Ausnahmen gebe es natürlich, sagt Hubmann. Das komme immer wieder vor, aber die Ausnahmen seien mit Richtlinien geregelt. So müsse es an der Wunschschule genug Platz geben und an der Schule, auf die das Kind eigentlich gehen müsste, dürfte es zu keiner Organisationsänderung kommen. Genehmigungen gebe es also nur im Einzelfall.

„Auch im Burgenland keine Sprengel mehr“

Die Wolfsberger NMS könnte Schüler aus dem ganzen Lavanttal aufnehmen und suchte um eine Aufhebung des Schulsprengels an. Der Direktor der Schule, Karl Umschaden, glaubt generell, dass Kärnten die derzeitige Regelung überarbeiten sollte. Im Burgenland gebe es ja auch keine Schulsprengel mehr. Jedes Kind sollte frei entscheiden können, wo es in die Schule gehe, sagte Umschaden.

Dem widerspricht Hubmann und sagte, die Sprengel haben ihre Berechtigung, man könne die Schulorganisation planen, die Eltern hätten eine Rechtssicherheit, wo ein Standort bestehe. Das sollte wohnortnahe sein, da hätten die Sprengel ihre Berechtigung. Eine heftige Diskussion gab es auch in Tirol im letzten Jahr, dort ging es speziell um die ehemaligen Sporthauptschulen, nun Sport-NMS. Dort mussten Sporttalente abgewiesen werden, wenn sie nicht im richtigen Schulsprengel wohnten - mehr dazu in SPÖ fordert rasche Lösung (tirol.ORF.at; 20.3.2014).

Es geht ums Geld

Im Grunde geht es auch hier - wie so oft - ums Geld, konkret auch um den Schulerhaltungsbeitrag. Denn wenn ein Kind eine Gemeinde schulisch verlässt, muss die Wohnortgemeinde bzw. der Schulbezirk der Gemeinde der Wunschschule den Beitrag auszahlen. Das können pro Jahr und Schüler einige Tausend Euro sein. Und darauf will kein Bezirk verzichten.

Evelyn Kometter, die Kärntner Elternvereinsobfrau sagte, die jetzige Regelung sei kontraproduktiv und eine Augenauswischerei, sie wünsche sich eine generelle Diskussion bzw. eine Überarbeitung für ganz Kärnten. Auch der Landesschulrat für Kärnten würde eine generelle Diskussion befürworten.

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