Unsittlichkeits-Prozess: Freispruch

Ein 41 Jahre alter Kärntner und Ex-Nachwuchsfußball-Trainer musste sich am Donnerstag vor dem Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer Zehnjährigen verantworten. Er wurde vom Schöffensenat im Zweifel freigesprochen.

„Es war nicht ok. Ich sagte, er soll aufhören. Er müsste eigentlich wissen, dass man das nicht macht - in seinem Alter“ - eine Aussage, die das Mädchen zwei Jahre nach dem Vorfall gegenüber einer Psychologin tätigte. Das Video des Gesprächs wurde vor Gericht gezeigt.

Stieftochter unsittlich berührt Prozess Trainer

ORF

Mädchen: Von Freund der Mutter unsittlich berührt

Der Aussage des Mädchens nach soll der 41-Jährige ins Badezimmer gekommen sein und sie nach dem Duschen eingecremt haben. Etwas, das sonst immer ihre Mutter mache, diese sei aber beim Kochen gewesen. Der Angeklagte habe nicht nur den Rücken eingecremt, sondern sie mit seinem Finger mehrmals zwischen den Beinen berührt. Erst als sie sagte, er solle aufhören, habe er sie in Ruhe gelassen.

Der Angeklagte widersprach dem vor Gericht, das sei so nie vorgefallen. Sein Anwalt zog die Aussagen des Mädchens zur Gänze in Zweifel und wollte ein psychologisches Gutachten einholen lassen. Vor allem deshalb, weil der Vorfall erst zwei Jahre nach der Tat zur Anzeige gelangte. Außerdem widersprachen einander das Mädchen und ihre restlichen Familienmitglieder, was den zeitlichen Ablauf betraf.

Mutter und Schwester: Wussten zuerst nichts

Das Mädchen will ihrer Mutter am Tag danach von dem sexuellen Übergriff erzählt haben und auch ihrer 19 Jahre alten Schwester kurze Zeit später. Die beiden Frauen sagten aber am Donnerstag im Zeugenstand etwas völlig anderes: Erst zwei Jahre später, vom leiblichen Vater, hätten sie vom Übergriff erfahren, als dieser aus Australien zurückgekehrt sei und sich das Mädchen ihm anvertraut gehabt habe.

Großmutter vor Gericht geholt

Richter Dietmar Wassertheurer - den Beisitz hatte Norbert Jenny - ließ auch die Großmutter von Hause holen, um Klarheit in der Sache zu bekommen. Die über 80-Jährige gab zuerst ebenfalls an, keine Erinnerung daran zu haben, wie lange es her sei, dass die Enkelin ihr davon erzählt habe. Der Angeklagte sei damals aber noch mit ihrer Tochter liiert gewesen - was für den Zeitraum 2013 sprach.

Von Staatsanwältin Sandra Agnoli hieß es, dem Angeklagten sei die Tat zuzutrauen: Er habe via Facebook auch der 18-jährigen Schwester „ordinäre Avancen“ gemacht. Die Lebensgefährtin des Angeklagten, sie ist hochschwanger und hat ein Kind mit dem Angeklagten, sagte hingegen aus, dass er zu keinem sexuellen Übergriff fähig wäre.

Das Schöffengericht sprach den Mann von den Vorwürfen im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.