Landwirtschaftskammer: Mehr Wahlberechtigte

Mit nächstem Jahr wird die Wahlordnung für die Landwirtschaftskammer-Wahlen geändert. Künftig dürfen auch Altbauern, die den Hof schon übergeben haben, und Jugendliche ab 16 Jahren wählen.

ÖVP, SPÖ und Grüne haben sich auf die Neuerung der Wahlordnung geeinigt. Ab der nächsten Wahl im November 2016 soll das Wahlrecht ausgeweitet werden. Der Kreis der Wahlberechtigten bei der Landwirtschaftskammerwahl wird damit größer.

Bislang durften laut Gesetz nur jene wählen, die „überwiegend in der Landwirtschaft tätig sind“. Nun werde die Wahlordnung den Tatsachen angepasst, so der SPÖ-Abgeordnete Andreas Scherwitzl: „Landwirtschaft ist Generationenarbeit, die Familienangehörigen am Hof dürfen nun wählen.“ Also auch Altbauern, die den Hof schon übergeben haben und Jugendliche ab 16 Jahren. Damit trage das Gesetz der Realität Rechnung, sagt auch Michael Johann von den Grünen: „Alle am Hof arbeiten mit und haben ihre Aufgaben, deswegen sollen sie mitbestimmen können.“

Mößler: „Zeitgemäße“ Wahlordnung

Als „zeitgemäß“ bezeichnet Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler (ÖVP) die neue Wahlordnung. Dass das künftige Wahlrecht für Altbauern vor allem der ÖVP mehr Stimmen bringen könnte, sieht er nicht: „Eine Wahl ist stimmungsabhängig. Außerdem soll gute Arbeit von den Wählern auch honoriert werden.“ Auch habe die Zustimmung von SPÖ und Grünen zur neuen Wahlordnung keinen Zusammenhang mit der kürzlich dann doch von der ÖVP mitgetragenen Änderung der Landesverfassung – mehr dazu in Kärnten bekommt neue Landesverfassung. Die ÖVP hatte sich zunächst gegen die Formulierung „slowenische MInderheit“ in der Verfassung gesperrt.