Lehrer wegen Kinderpornos verurteilt

Ein Berufsschullehrer ist wegen Kinderpornos rechtskräftig zu einer Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Er war letztes Jahr nach seinem Prozess in Berufung gegangen, die Strafe wurde leicht vermindert.

Das ursprüngliche Urteil des Landesgerichts Klagenfurt betrug acht Monate bedingte Haft. Laut Gerichtssprecherin Ute Lambauer hob das Oberlandesgericht den Schuldspruch hinsichtlich einiger Fakten aus rechtlichen Gründen auf. Die nunmehr rechtskräftige Strafe wegen der Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderjähriger setze sich wieder aus einer Geldstrafe in derselben Höhe (4.800 Euro, Anm.) und einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten bedingt zusammen.

Dienstverhältnis beendet

Der Lehrer lud sich einschlägige Bilder und Videos aus dem Internet auf mehrere Computer. Insgesamt wurden auf den Computern und Datenträgern mehr als 300.000 Bilder und Videos sichergestellt. Einige hundert davon wurden als kinderpornografisch eingestuft. Es zeigte sich laut einer Gerichtssachverständigen eine deutliche Tendenz „zu sehr kindlich ausgeprägten Mädchen“. Einige seien noch keine 14 gewesen. Das Dienstverhältnis des Lehrers wurde bereits 2014 beendet. Auch dagegen berief der Lehrer, am Arbeits- und Sozialgericht ist eine Klage anhängig.

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