Kärnten bekommt neue Landesverfassung

SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf die Eckpunkte der geplanten Verfassungsreform geeinigt. Am Donnerstag wurde die Reform im Rechts- und Verfassungsausschuss beschlossen. Nun muss noch der Landtag formell zustimmen.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sprach ebenso von einem historischen Tag für Kärnten wie ÖVP-Obmann Christian Benger und Grün-Landesrat Rolf Holub.

Zentrales Thema der Verfassungsreform ist die Abschaffung des Proporzes. Künftig soll es in Kärnten - wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern - eine klare Trennung zwischen Regierung und Opposition geben. In die Landesregierung ziehen dann nicht mehr alle Parteien ein, die über die erforderliche Stimmenanzahl für einen Regierungssitz verfügen, sondern nur jene die der Regierungskoalition angehören. So wären die FPÖ und Team Kärnten Stronach nicht mehr in der Regierung.

Proporzsystem

Derzeit sind in Kärnten alle Parteien ab einer gewissen Stärke automatisch in der Landesregierung vertreten. Damit wird die Landesregierung automatisch nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag gebildet. In Zukunft soll die Landtags-Mehrheit entscheiden, wer der Landesregierung angehört. Sollte keine Partei eine absolute Mehrheit erreichen, muss eine Koalition ausverhandelt werden.

Oppostionsrechte werden gestärkt

Im Gegenzug werden die Rechte der Opposition gestärkt. Etwa bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Um diesen beantragen zu können, sollen künftig neun Stimmen ausreichen, das ist ein Viertel der Abgeordneten im Kärtntner Landtag. Einer dieser neun Abgeordneten muss den Vorsitz übernehmen. Zwei weitere Punkte die das umfassende Demokratiepaket noch vorsieht: Die Bundesräte und der Direktor des Landesrechnungshofes sollen ein Rederecht im Landtag erhalten. Und der Rechnungshof soll auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner prüfen dürfen.

Streit um „autochthon“ verzögerte Reform

Mit ein Grund dafür, dass sich die Verfassungsreform verzögerte, war ein Streit innerhalb der Koalition über die Nennung der slowenischen Volksgruppe in der Verfassung. SPÖ und Grüne bestanden auf den Begriff „slowenische Volksgruppe“ , die ÖVP wollte „autochthon“, was so viel heißt wie alteingesessene Volksgruppe. Schließlich stimmte die ÖVP der Formulierung „deutsch- und slowenischsprachige Landsleute“ zu - mehr dazu in Verfassungsreform: ÖVP lenkt ein.

Die FPÖ lehnt die Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Verfassung ab, ebenso wie die Abschaffung des Proporzes. Das Team Kärnten Stronach und das BZÖ sprachen sich in vergangenen Diskussionen hingegen bereits für die Abschaffung des Proporzes aus.

Das Team Kärnten Stronach meldete sich am Donnerstag in einer Aussendung zu Wort und meinte, der große Wurf sei ausgeblieben. Gerhard Köfer sagte, es sollte schon mit zwei Abgeordneten ein Klub gebildet werden können. Es bleibe laut neuer Verfassung aber bei vier.

Das BZÖ begrüßte die Abschaffung des Proporzes am Donnerstag in einer Aussendung, kritisiert aber die Aufnahme der slowenischen Volksgruppe in der Verfassung ohne diesbezügliche Volksbefragung.