Neuwahl in Sittersdorf nach VfGH-Urteil

In der Gemeinde Sittersdorf muss die Bürgermeister-Stichwahl wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof gab dem Einspruch des unterlegenen Kandidaten Willibald Wutte statt und hob damit die Wahl von Jakob Strauß (SPÖ) auf.

Der Grund für das Urteil des VfGH: Gemeindechef Jakob Strauß (SPÖ) hatte kurz vor dem Urnengang mit seinem Vizebürgermeister Horst Krainz Eigenwerbung samt Angriffen auf seinen Konkurrenten Wutte in Form einer „amtlichen Mitteilung“ versandt. Zwölf Stimmen Vorsprung hatte Strauß bei der Wahl am 15. März gegen Wutte, ehemaliges SPÖ-Mitglied, der mit einer Namensliste angetreten war.

Neben der für ihn unzulässigen Wahlwerbung ortete Wutte auch bei der Zustellung und Abholung von Wahlkarten Unregelmäßigkeiten, er beeinspruchte das Ergebnis deswegen bei der Landeswahlbehörde. Der Einspruch wurde abgelehnt. In der Folge brachte Wutte über seinen Anwalt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein und dieser hob die Wahl nun auf, und zwar wegen der Wahlwerbung im Vorfeld der Gemeinderatswahlen.

VfGH: unzulässiger Einfluss auf Wahlwerbung

Der VfGH kam in einer nicht öffentlichen Sitzung zu dem Schluss, dass dem Einspruch stattzugeben sei. In seinem Erkenntnis heißt es unter anderem: "Das Schreiben geht über eine bloße Information der Gemeindebürger hinaus und ist jedenfalls als Wahlempfehlung für Jakob Strauß zu verstehen.“ Der Bürgermeister habe daher als Organ der Gemeinde „in unzulässiger Weise Einfluss auf die Wahlwerbung genommen und durch die ihm zuzurechnende Aussendung die bundesverfassungsgesetzlich gewährleistete Freiheit der Wahlen verletzt“.

Erste Wahlaufhebung in Kärnten

Die Wahlaufhebung in Sittersdorf sei die erste in Kärnten, sagt Gerhard Jessernig von der Landeswahlbehörde. Das Ergebnis der Gemeinderatswahl in Sittersdorf vom 1. März bleibt von der Aufhebung durch das Höchstgericht unberührt.

Ein konkretes Datum für die Neuwahl könne er derzeit noch nicht nennen, so Jessernig. Die Wahlbehörde werde sich aber noch am Dienstag mit dem Fall beschäftigen und die Vorgehensweise klären. Der Verfassungsgerichtshof habe jedenfalls keine Fristen vorgegeben. In der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung findet sich in Paragraf 87 die Regelung, dass eine Wahl, die wegen eines Einspruchs aufgehoben wird, binnen zwei Monaten neu durchgeführt werden muss.

Strauß entschuldigt sich

Strauß meinte in einer ersten Reaktion zum ORF, er nehme das Urteil zur Kenntnis: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist eindeutig. Damit ist auch ganz klar, dass ich einen Fehler gemacht habe. Für diesen Fehler entschuldige ich mich in aller Form.“ FPÖ-Landesparteisekretär Ewald Mödritscher meinte in einer Aussendung, Strauß sei nun auch ein Fall für den Staatsanwalt, außerdem habe er die Kosten für die Neuwahl zu tragen.