Blutschande-Prozess: 16 Monate bedingt

Ein Oberkärntner ist am Montag zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er vor rund 20 Jahren seine minderjährige Schwester über Jahre missbraucht haben soll. Mildernd für den Täter war, dass er damals zwar strafmündig, aber noch nicht volljährig war.

Der Vorsitzende Richter, Alfred Pasterk, zeigte sich sehr vorsichtig bei den Befragungen. Es ging um ein sehr heikles Thema innerhalb einer Familie. Am Montag sagten ehemalige Lebensgefährten des Opfer aus. Sie soll sich ihnen nicht anvertraut haben. Nur einmal, als einer sagte, „komm her zu Papa“ sei die Erinnerung bei der Frau stark geworden. Da habe sie ihrem damaligen Freund erzählt, was ihr in der Kindheit passiert sei. Der leibliche Bruder habe sich an ihr vergangen, als Spiel getarnt.

Unter Tränen erzählte die Frau, alles habe in der zweiten Klasse Volksschule begonnen. Sie habe bis in die Hauptschule geglaubt, das müsse zwischen Schwester und Bruder so sein. Der Bruder drohte ihr, dass beide ins Heim kommen würden, wenn sie jemandem von den Übergriffen erzähle.

An die 300 Mal - im Schnitt jede Woche - kam es zum Beischlaf. In der dritten Hauptschulklasse merkte sie, das etwas nicht stimme. Beim nächsten Versuch ihres Bruders schrie sie ihn an, er ließ daraufhin für immer von ihr ab.

Angeblich griff niemand ein

Eine Cousine und eine Tante wollen schon vor einigen Jahren von ihr gehört haben, dass da etwas nicht stimme, aber es griff niemand ein. Erst zu Weihnachten 2014 erzählte das Opfer ihrer Familie, was sie seit Jahrzehnten verfolge.

Nicht zuletzt, weil ein ähnlicher Verdacht, allerdings die Stiefschwester betreffend, auf ihrem Vater lastet. Sie erstattete Anzeige, der Fall kam ins Rollen. Selbst die Stiefmutter, der sie sich mit klaren Worten anvertraut haben will, was der 14-jährige und später 17-jährige Bruder getan hatte, wollte nichts gehört haben.

Über die Jahre sei sie mutiger und selbstsicherer geworden. Als die Frau selbst eine Tochter zur Welt brachte dachte sie, dass man soetwas einem Kind nicht antun dürfe. Sie erstattet Anzeige - ohne weitere Rücksicht auf die Familie. Der psychiatrische Gutachter Franz Schauzer sagte, ein Mensch könne viel verdrängen. Die Frau habe in den Jahren eine schwere seelische Verletzung erlitten.

Richter: Tat vor Strafmündigkeit verübt

Es habe zwar harmlose Doktorspiele gegeben, aber da sei er selbst ein Kind gewesen, sagte der Angeklagte. Das sei alles. Das Urteil für den heute 35-Jährigen lautete: 16 Monate auf Bewährung.

Richter Pasterk begründete, der seelische Schaden bei der jungen Frau sei möglicherweise schon vor der Strafmündigkeit des Täters eingetreten. Auch dann, zwischen 14 und 17 Jahren, sei er Jugendlicher gewesen und seither unbescholten. Daher bekam er ein bedingtes Urteil, obwohl jeder der unzähligen Missbräuche einzeln als Verbrechen zu werten sei. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft noch nicht. Aus diesem Grund ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Link: