Baby gestorben: Vater vor Gericht

Wegen schwerer Kindesmisshandlung mit Todesfolge muss sich ab Donnerstag ein 23-jähriger Mann in Klagenfurt vor Gericht verantworten. Er soll seine zwei Monate alte Tochter zu Tode geschüttelt haben. Er bekannte sich am Donnerstag nicht schuldig, ein Urteil wird am Freitag erwartet.

Mindestens viermal soll der Kärntner seine zwei Monate alte Tochter gequält haben. Dabei soll der 23-Jährige den Brustkorb des Mädchens mit den Händen massiv gequetscht und das Baby immer wieder geschüttelt haben. Im März soll er seine Tochter dann so schwer misshandelt haben, dass das Kleinkind eine Hirnschwellung und schließlich einen Atemstillstand erlitt. Auf dem Weg ins Krankenhaus versuchten die Notärzte noch, das Baby wiederzubeleben, das Kind starb aber kurz nach der Einlieferung.

Prozess Baby misshandelt tot Vater

ORF/Radler

Prozessstart am Donnerstag

Schnell fiel der Verdacht auf den 23-jährigen Vater. Wenige Tage nach dem Tod des Kleinkindes wurde er wegen Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Kurz wurde auch gegen die 27-jährige Mutter ermittelt. Der Tatverdacht gegen die Frau erhärtete sich aber nicht, sie wird auch nicht im Prozess aussagen.

Angeklagter belastet Mutter

Der Mann bekannte sich am Donnerstag nicht schuldig. Er belastete die Mutter seiner verstorbenen Tochter schwer. Sie sei es gewesen, die das Kind so schwer geschüttelt habe. Auf die Frage von Richter Norbert Jenny, warum er bei den Einvernahmen dann immer die Schuld auf sich genommen habe, sagte er, seine Lebensgefährtin habe gedroht, sich umzubringen, wenn sie ins Gefängnis müsse.

Am Donnerstag waren auch weitere Zeugen geladen. Alle mit dem Angeklagten verwandten Zeugen belasteten die Mutter und beschrieben den Angeklagten als fürsorglichen Vater. Die Kindsmutter sei mit dem Baby lieblos umgegangen wie mit einem Laib Brot, sagte die Mutter des Angeklagten. Die ehemalige Schwiegermutter des Angeklagten wiederum beschrieb die Familienverhältnisse als sehr harmonisch, es seien keine Probleme ersichtlich gewesen.

Gerichtspsychiater ortet fehlende Impulskontrolle

Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte, der Angeklagte habe dem Kind immer wieder schwere Verletzungen zugefügt. Bei der Obduktion habe man neben der Todesursache, einem Hirnödem, hervorgerufen durch massives Schütteln, auch ältere Rippenserienfrakturen gefunden. Der Mann habe immer Aggressionstendenzen und „aus nichtigen Gründen überzogene Reaktionen“ gezeigt. Der Säugling habe sich wegen eines Darmproblems wiederholt in ärztlicher Behandlung befunden und sei laut Angabe der Eltern ein „Schreibaby“ gewesen.

Der Angeklagte habe in seinen Einvernahmen immer wieder neue Varianten der Vorgänge des 13. März präsentiert. Unter anderem habe er auch die Kindesmutter beschuldigt, das Kind immer wieder heftig geschüttelt zu haben. Agnoli geht nicht davon aus, dass der Angeklagte seine kleine Tochter habe töten wollen, aber er habe in Kauf genommen, dass das Kind schwere Verletzungen erleide und letztendlich auch zu Tode komme. Der Gerichtspsychiater attestierte dem Angeklagten laut Agnoli eine intellektuelle Minderbegabung und damit verbunden eine fehlende Impulskontrolle.

Verteidiger: Angeklagter wollte Mutter schützen

Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, er sei etwas betrübt, dass die Mutter nicht ebenfalls auf der Anklagebank sitze. Wenn sie so unschuldig sei, wie die Staatsanwältin geschildert habe, hätte sie sich ja persönlich verantworten können. Ihre Aussage werde aber nur als Video vorgespielt. Es könne durchaus sein, dass der Mann aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber seiner älteren, dominanten Lebensgefährtin diese in Schutz habe nehmen wollen.

Urteil am Freitag erwartet

Der Prozess ist zumindest auf zwei Tage anberaumt, Freitagmittag wird mit einem Urteil gerechnet. Freitagvormittag soll auch der Gerichtsmediziner aussagen, auch die Video-Einvernahme der Mutter soll vorgespielt werden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung drohen dem Vater bis zu zehn Jahre Haft. Die sechsjährige Halbschwester des Babys wurde mittlerweile zur Großmutter gebracht. Es gibt aber keine Hinweise, dass ihr ebenfalls physische oder psychische Gewalt zugefügt wurde.

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