Schlepper-Prozess: Acht Monate Teilbedingt

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein Bulgare wegen Schlepperei zu acht Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er wurde beim Versuch, einen syrischen Flüchtling von Italien nach Deutschland zu schleppen, in Kärnten geschnappt.

Vor einem Monat wurden die beiden Männer in Kärnten verhaftet. Ihr Ziel, Deutschland, erreichten sie nicht. Am Donnerstag mussten sie sich am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Uwe Dumpelnik verantworten: Der Bulgare wegen Schlepperei und der syrische Flüchtling wegen Urkundenfälschung, weil er einen gefälschten bulgarischen Pass bei sich hatte.

Richter schenkte Aussagen keinen Glauben

Der bulgarische Fahrer des Wagens beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei seinem Beifahrer um einen syrischen Flüchtling gehandelt hatte. Denn dieser habe ihm schließlich seinen - gefälschten - Pass gezeigt. Bei dem Bulgaren wurden auch 1.000 Euro gefunden. Auf die Frage, ob dies der Preis für den Transport gewesen sei, antwortete er mit nein. Es sei sein eigenes Geld gewesen.

Richter Dumpelnik glaubte ihm nicht. Er sagte, die Aussagen von Schleppern seien immer die gleichen. Sie wüssten nicht, wer die Menschen sind, die sie transportieren und woher diese kommen.

Nach etwas mehr als einer halben Stunde fiel dann das Urteil: Der Schlepper wurde zu acht Monaten Haft verurteilt, zwei davon unbedingt. Der syrische Flüchtling erhielt drei Monate bedingt wegen Urkundenfälschung. Er muss also nicht ins Gefängnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.