Korruption: Bedingte Haftstrafen

Im Korruptionsprozess am Landesgericht Klagenfurt sind die Urteile gefallen: Der Ex-Mitarbeiter des früheren Landeshauptmannstellvertreters Uwe Scheuch (BZÖ/FPK/FPÖ) wurde wegen Amtsmissbrauchs zu 21 Monaten bedingter Haft, der mitangeklagte Medienunternehmer zu 17 Monaten verurteilt.

Nach der Urteilsverkündung folgte die Begründung des Richters: Beide Angeklagten hätten eigentlich je drei Monate mehr bekommen, allerdings zog der Schöffensenat diese Zeit wegen der langen Verfahrensdauer von der Strafe ab. Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, mit überhöhten Inseraten-Rechnungen Geld aus dem Land gezogen zu haben, das später abgeschöpft wurde. Über Scheinrechnungen und Kick-back-Zahlungen floss offenbar Geld aus dem Land zur Partei und zu Scheuch. Der frühere Mitarbeiter des Politikers steht auch im Fokus der Ermittlungen in der Causa „Ideenschmiede“.

Geld kam jemanden zugute „der heute nicht da war“

Richter Oliver Kriz sagte: „Geht’s dem Landesrat gut, geht’s allen gut. So geht das nicht. Was heute verhandelt wurde, ist nur ein kleiner Teil dessen, was damals passiert ist. Es war die Hydra der Korruption“, so Kriz. Die über Scheinrechnungen und Kick-back-Zahlungen aus dem Land gezogenen Gelder seien jemandem zugutegekommen, „der heute nicht da war“.

Scheuch entschlug sich Aussage

Uwe Scheuch sollte eigentlich als Zeuge aussagen, er entschlug sich aber schriftlich, weil er in einem anderen Verfahren (Causa Ideenschmiede) als Beschuldigter geführt wird. Auch da geht es um den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung.

Die Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Für den Richter erfüllte die Tathandlung auf jeden Fall den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der Scheuch-Mitarbeiter habe wissentlich seine Befugnis missbraucht, um das Land zu schädigen, der Sachverhalt erfülle auch den Tatbestand des Betrugs, allerdings treffe er, wie in der Anklage formuliert, nur den Ex-Mitarbeiter des Landes, führte er aus. Gewerbsmäßigeit erfordere aber, dass sich der Täter fortgesetzt selbst bereichere, was hier nicht gegeben sei, meinte Kriz. Das Geld sei Scheuch zugutegekommen. Weiters sagte der Richter, der ehemalige Medienunternehmer Hansjörg Berger habe zu dem Missbrauch durch Planung und die Ausstellung der Rechnungen beigetragen.

Staatsanwalt Bernhard Weratschnig hatte Schuldsprüche und Bestrafung gefordert, die Verteidiger um milde Urteile gebeten. Der Prozess begann Mittwochfrüh am Landesgericht Klagenfurt unter großem Publikums- und Medieninteresse. Die beiden Angeklagten hatten sich tatsachengeständig gezeigt, nicht jedoch zur Gewerbsmäßigkeit bekannt.

Angeklagter: Alles war für den Chef

Vor Richter Oliver Kriz sagte der angeklagte Ex-Mitarbeiter Scheuchs aus, sein Chef habe ihn damals beauftragt, Geld für den Wahlkampf zu beschaffen. Scheuch habe von den überhöhten Rechnungen gewusst. Mit ihm seien auch die Umwege besprochen worden, mit denen das Guthaben für das damalige BZÖ abgeschöpft wurde.

„Es war kein Cent für mich“, sagte er. Er habe lediglich einmal 4.000 Euro auf Anraten von Scheuch für die Reparatur seines Autos nach einem Dienstunfall abgehoben. „Was haben Sie gedacht, damals?“, fragte Richter Oliver Kriz. „Nichts, ich war loyal und habe es gemacht“, antwortete der Angeklagte.

Zehn Jahre lang sei er mit Scheuch unterwegs gewesen, erzählte er, Tag und Nacht, im In- und Ausland. Bis zum Beginn der Ermittlungen hätte er die Möglichkeit gehabt, auf das Konto zuzugreifen. Zu glauben, dass der Angeklagte tatsächlich nichts bekommen hatte, machte Richter Oliver Kriz sichtlich Schwierigkeiten. „Ist das so wie bei Sancho Panza?“, fragte Kriz etwa.

Staatsanwalt: Leichtfertiger Umgang mit Steuergeld

Staatsanwalt Bernhard Weratschnig bezeichnete das Verfahren zu Beginn als „nicht alltäglich“. Es dokumentiere, wie Gelder des Landes Kärnten über Umwege bei einer politischen Partei gelandet seien und wie leichtfertig mit öffentlichen Geldern umgegangen worden sei.

Ausgangspunkt war 2007 die Idee für eine Zeitung zu Landesthemen, für die der Ex-Scheuch-Mitarbeiter an den mitangeklagten Medienunternehmer herantrat. Der stellte dafür überhöhte Rechnungen an das Land. Die Differenz zum tatsächlichen Wert wurde in der Firma als „Guthaben Scheuch“ verbucht. Das Guthaben hätte über Gratisinserate abgeschöpft werden können, sagte der angeklagte Unternehmer heute. Stattdessen forderte der ehemalige Scheuch-Mitarbeiter die Auszahlung des Geldes auf ein von ihm eingerichtetes Partei-Treuhandkonto.

Scheinrechnungen gestellt

Dazu war aber ein Trick nötig: Ein damaliger BZÖ-Bezirkspartei-Geschäftsführer stellte über seine Firma Scheinrechnungen an den Medienunternehmer. Über weitere Scheinrechnungen landete das ursprüngliche Landesgeld schließlich auf dem Parteikonto. Das ging auch so weiter, als der Unternehmer 2008 eine Werbeagentur gründete. Ihm sei schon klar gewesen, dass das nicht sauber ist, sagte er, sprach aber von einem „Einzelfall“. Das zweifelte der Verteidiger des Ex-Scheuch-Mitarbeiters an, mit Verweis auf Rechnungen, die auch an Regierungsbüros anderer Parteien gestellt wurden.

Verteidigung: Kein Betrug ohne Profit

Für die Verteidigung handelt es sich dabei nicht um Betrug. Der Agenturinhaber habe nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern auch die Hintergründe erläutert, erklärte dessen Verteidiger. Sein Mandant habe da mitgemacht, ohne irgendwie davon zu profitieren. In Summe geht es um mindestens 27.000 Euro, mit denen unter anderem für den BZÖ-Landtagswahlkampf 2009 Blumenschmuck, Personalkosten und Mietfahrzeuge bezahlt worden seien.

Der ehemalige Scheuch-Mitarbeiter wird ebenfalls in der Causa um die Werbeagentur Ideenschmiede als Beschuldigter geführt.

Staatsanwalt: Betrugsdelikt erfüllt

Der Staatsanwalt sagte, seiner Meinung nach handle es sich hier sowohl um ein Amtsdelikt als auch ein Vermögensdelikt. Der Sachverhalt sei relativ klar und die Angeklagten haben auch aktiv an der Wahrheitsfindung mitgewirkt, erklärte Weratschnig. Das Beweisverfahren habe auch einen wissentlichen Befugnismissbrauch ergeben, führte der Staatsanwalt aus. Sollte das Gericht zu der Meinung kommen, dass die Prüfung der Rechnungen keine hoheitliche Tätigkeit sei, so sei es auf jeden Fall eine Amtstätigkeit.

Der Tatbestand des Betrugs sei erfüllt, wenn das Geld auf einem Konto, für das nur er zeichnungsberechtigt sei, eingezahlt worden sei, auch wenn er das Geld nicht genommen habe. Als Milderungsgründe nannte er die Unbescholtenheit und die Schadenswiedergutmachung sowie die Mitarbeit an der Aufklärung.

Verteidiger betonte Wohlverhalten seines Mandanten

Der Verteidiger des ehemaligen Landesbediensteten, Gunter Huainigg, meinte, es gehe um sieben Rechnungen in den Jahren 2007 und 2008. Das sei schon eine geraume Zeit her und seitdem habe sich sein Mandant wohlverhalten. Er habe nicht die Absicht gehabt sich zu bereichern, sondern habe als Erfüllungsgehilfe zu loyal zu Scheuch das Parteikonto eingerichtet. Daher sehe er kein Indiz für gewerbsmäßigen Betrug. Den Amtsmissbrauch habe sein Mandant ja eingestanden, sagte Huainigg und forderte eine milde Strafe.

Auch der Anwalt des Medienunternehmers, Hanno Stromberger, bat um ein mildes Urteil sowie dafür, dass die Strafe bedingt nachgesehen werde. Auch er verwies auf die Zusammenarbeit seines Mandanten mit den Ermittlungsbehörden. Der Medienunternehmer selbst sagte abschließend, dass er in seinen „wilden, jungen Jahren“ einen Fehler gemacht habe, für den er heute gerade stehen müsse.

Ragger distanziert sich von „Machenschaften“

„Es ist bedauerlich, dass Ex-Vertreter unserer Partei so agiert haben, wie dies beim Korruptionsprozess zutage kam. Die Menschen sind mit Recht empört darüber. Die FPÖ Kärnten distanziert sich klar von diesen Machenschaften“, erklärte der Obmann der Kärntner Freiheitlichen, Christian Ragger. Er verwies darauf, „dass die Untreuehandlungen von einigen wenigen vorgenommen worden sind, ohne dass die übrige Partei davon gewusst habe“. Und: „Es ist ein Verbrechen einzelner, das wie ein Schatten auf den Einsatz von Hunderten anderen redlich arbeitenden Funktionären fällt. Uwe Scheuch, der nicht mehr Mitglied der FPÖ ist, und andere müssen dafür die Verantwortung tragen“, so Ragger.

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