Stalking-Prozess endet mit Diversion

Mit einer außergerichtlichen Einigung hat ein Stalking-Prozess am Montag am Landesgericht Klagenfurt geendet. Ein 46-jähriger Klagenfurter überschüttete seine Ex-Frau mit hunderten SMS, Mails und Sprachnachrichten. Er soll 600 Euro plus Verfahrenskosten zahlen.

Insgesamt waren es 273 Handy-Nachrichten die der Angeklagte voriges Jahr im Juli innerhalb von einer Woche verschickte. Dazu kommen im letzten Jahr 71 Sprachnachrichten in der Mailbox und 26 Emails, in denen der Angeklagte hauptsächlich seine Liebe zur Ex-Partnerin bekundete. Er wolle sie wieder zurück und mit ihr in eine gemeinsame Zukunft gehen.

„Mit Trennung überfordert“

Dass er trotz eines Kontaktaufnahmeverbots, das bereits vor der Nachrichten-Flut über ihn verhängt wurde, mit seiner Ex-Frau reden wollte, erklärte der Angeklagte damit, dass er offenbar einen Beschluss des obersten Gerichtshofs nicht ganz verstanden habe. Die Situation nach der Trennung habe ihn einfach überfordert, sagte er. Für ihn sei die Anzahl von 273 Nachrichten selbst überraschend, sagte der Klagenfurter zu Richter Oliver Križ.

„Will ihn nicht in meinem Leben haben“

Die Ex-Frau des Mannes, die mit unzähligen Aufzeichnungen und ausgedruckten Emails als Zeugin vor Gericht erschien, sei jahrelang vom Angeklagten unter Druck gesetzt worden, sagte sie. Nach der Trennung habe er ihr bei der Arbeitsstelle, in Geschäften und zu Hause aufgelauert. Auch, nachdem sie seine Nummer gesperrt hatte, gingen die Nachrichten weiter. Sie und ihre Tochter würden in ständiger Angst leben. Der Angeklagte soll der Frau laut Zeugenaussage damit gedroht haben, sie zu ruinieren, wenn sie sich von ihm trenne. Aufgebracht sagte das Opfer vor Gericht: „Ich will diesen Menschen nicht mehr in meinem Leben haben.“

Einsicht als Milderungsgrund

Der Angeklagte bekannte sich im Prozess als nicht schuldig, seine Frau beharrlich verfolgt zu haben, aber er zeigte sich einsichtig: „Ich wollte meine Ex-Frau keinesfalls bedrängen. Ich kann nachvollziehen, dass es unangenehm für sie war.“ Diese Aussage sah Staatsanwältin Kathrin Marco-Herzegg als mildernd an. Das Gericht bot dem Angeklagten eine außergerichtliche Einigung an. Er muss 600 Euro Geldbuße an den Staat zahlen und die Prozesskosten tragen. Das Opfer kann aber noch gesondert Schadenersatz beantragen.