Trickdieb zu acht Monaten Haft verurteilt

Ein Mitglied einer internationalen Diebesbande ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 46-jährige Venezolaner versuchte bei einem Juwelier und einer Bank, Schmuck bzw. Geld zu stehlen.

Der Angeklagte hatte bei den Ermittlungen alle Vorwürfe geleugnet. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik gestand er angesichts der Videobeweise und Aussagen der Zeugen. Er schrieb dem Richter einen Brief, in dem er sich entschuldigt und gleichzeitig darauf hinweist, seine Komplizen nicht belasten zu wollen. Einige von ihnen sitzen mittlerweile auch in Haft.

In Venezuela zu Trickdieb ausgebildet

Der 46-Jährige wurde in Venezuela für die Trickdiebstähle ausgebildet worden, in Europa schlug die Bande dann zu. In Italien gelang es dem Angeklagten gemeinsam mit Komplizen, bei einer Bank 166.000 Euro zu stehlen. Anfang Mai 2012 reise die Bande nach Kärnten. Hier schlug das Trio in einem Schmuckgeschäft in Klagenfurt zu. Es gelang den beiden Männern und der Frau, die Verkäuferin zu einer Vitrine zu locken. Ein Täter packte Goldschmuck im Wert von 30.000 Euro in eine Tasche. Das sah aber eine andere Verkäuferin und begann zu schreien. Die Bande flüchtete ohne Beute.

Einen Tag später lenkte das Trio in einer Bank die Angestellte ab und lockte sie unter einem Vorwand zu einem Bankomaten. Ein Täter packte währenddessen hinter dem Schalter mehr als 26.000 Euro in Form von Fremdwährungen in eine Tasche. Die Angestellte bemerkte das beim Zurückkehren zum Schalter und begann ebenfalls, zu schreien. Die Tasche wurde dem Täter entrissen.

Strafe in Italien abgesessen

Der Angeklagte und ein Komplize konnten in Italien aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Salzburg festgenommen werden. In Italien wurde der Venezolaner wegen des Coups in der Bank schon zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe saß der 46 jährige ab. Beim Prozess in Klagenfurt beteuerte er, es tue ihm alles sehr Leid und er werde das nie wieder tun.

Wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde er zu acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafe fiel deshalb nicht höher aus, weil die Strafe in Italien angerechnet werden müsse, erklärte Richter Dumpelnik. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da Staatsanwältin Gabriele Lutschounig keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.