HCB-U-Ausschuss: Schlagabtausch um Prüfungen

Im Kärntner Landtag ist am Mittwoch der HCB-U-Ausschuss fortgesetzt worden. Es hieß diesmal Sachverständige gegen Juristen und Behörde: Prüfte die Umweltkontrolle nach Auftreten der erhöhten Werte 2014 in Wietersdorf ausreichend, oder nicht.

In einer kontradiktorischen Einvernahme sollten die Mitglieder des HCB-U-Ausschusses klären, warum die HCB-Belastung im Görtschitztal nicht schon im Frühjahr 2014 erkannt wurde. Damals erhielt die Umweltabteilung von den Juristen den Auftrag, zu kontrollieren, ob das Wietersdorfer Zementwerk seine Umweltauflagen erfülle.

Albert Kreiner, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht und HCB-Krisenkoordinator, sagte, seine Abteilung hätte einen umfassenden Prüfauftrag an die Umweltkontrolle erteilt und sämtliche Unterlagen und Bescheide, auch jenen mit den Schlüsselnummern für den HCB-haltigen Blaukalk beigelegt. Hätte der zuständige Beamte diesen Bescheid gelesen, hätte er alles, sogar den Quecksilberausstoß überprüfen müssen, so Kreiner.

Leiter Umweltkontrolle widerspricht

Das stimme nicht, sagte Kurt Hellig, Leiter der Umweltkontrolle. Der Prüfauftrag hätte sich auf die Einhaltung der Emissionswerte und die Kontrolle der bescheidmäßig erlassenen Grenzwerte bezogen. Außerdem sei der Auftrag, der nicht vom Behördenleiter, sondern von einer jungen Juristen erlassen wurde, sehr allgemein abgefasst gewesen. Er hätte keine klaren Prüfaufträge enthalten.

Da es für HCB keine Grenzwerte gebe und da er vor allem nicht in das Genehmigungsverfahren für die Blaukalkverwertung im Zementwerk involviert gewesen sei, hätte er auch im Hinterkopf keine Hinweise darauf abgespeichert gehabt. Damit konfrontiert wiederholte Kreiner: Der Prüfauftrag sei umfassend gewesen. Frage von Hartmut Prasch vom Team Stronach, ob Hellig seinem Prüfauftrag nicht ausreichend nachgekommen sei, sagt Kreiner: „Ja das kann man so formulieren“.

Rechtliche Fragen zum Bescheid

Danach befragten die Abgeordneten den Juristen Dieter Treul von der Abteilung Wirtschaft und Recht. Dabei ging es in erster Linie darum, dass die Genehmigung zur Blaukalkverbrennung über ein Anzeigeverfahren erteilt wurde. Das wird im Bericht der Funkkommission heftig kritisiert, die auch schwere Behördenmängel ortete. Treul verteidigte seine Vorgehensweise; die Abfallrechtsexperten aus den anderen Bundesländern und das Ministerium hätten das bestätigt, sagte er.

Vor allem, weil es dabei ja auch keine Mengenänderung, sondern nur eine Änderung bei den Stoffen gegeben habe. Er blieb auch dabei, als ihm Michael Johann von den Grünen die Einreichunterlagen vorlegte, in denen eine Erhöhung der Kapazität von 20.000 auf 50.000 Tonnen ausgewiesen wird. „Das habe ich nicht gewusst“, sagte Treul. „Wenn der Sachverständige mir das gesagt hätte, hätte ich das Anzeigeverfahren sofort gestoppt.“

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