Wildernde Hunde rissen Rehgeißen

Am Techelsberg ist es binnen weniger Tage zu zwei Wildrissen gekommen. Beide Male wurden Rehgeißen gerissen und angefressen. Eines der Wildtiere war trächtig. Die Kärntner Jägerschaft macht in beiden Fällen dieselben wildernde Hunde dafür verantwortlich.

Der erste Wildriss ereignete sich in der Nacht auf den 25. April: Eine Anrainerin fand auf einer Wiese im Revierteil „Tibitsch“ den Kadaver einer Rehgeiß. Sie meldete ihren Fund dem Obmann der Jagdgesellschaft, Andreas Ulbing.

Wildriss

Bernhard Wadl

Eine der toten Rehgeißen am Techelsberg

Frische Riss- und Blutspuren festgestellt

Bei der Untersuchung des Tierkadavers stellte der Jagdaufseher fest, dass es sich um eine einjährige Rehgeiß handelte, die vermutlich in den frühen Morgenstunden dieses Tages von mehreren Hunden gerissen und gleich angefressen worden war. Dies war aufgrund der frischen Riss- und Blutspuren am Kadaver feststellbar.

Wildriss

Bernhard Wadl

Tragende Rehgeiß gewildert

Wenige Tage vorher war es in derselben Ortschaft zu einem weiteren Wildriss gekommen. Eine tragende Rehgeiß fiel den wildernden Hunden zum Opfer. Was die Hundehalter anbelangt, hegt die Jägerschaft eigenen Angaben zufolge zwar einen Verdacht, konkrete Beweise gebe es jedoch nicht. Durch die Wildrisse ist ein Schaden von 500 Euro entstanden. Der Wildriss wurde der zuständigen Polizeiinspektion Pörtschach zur Anzeige gebracht, Zeugen der Vorfälle sind ersucht, sich bei der Polizei in Pörtschach zu melden.

Wildriss

Bernhard Wadl

Die tragende Rehgeiß

Hundesperrverordnung gilt bis 31. Juli

Im letzten Jahr ist es in Kärnten zu insgesamt 19 Wildrissen gekommen. Heuer wurden bisher zwei Fälle bekannt, die sich im Jagdrevier Poggersdorf ereignet haben. Gerade im Frühjahr, zu Beginn der Setz- und Aufzuchtzeit, sei das Wild fast ungeschützt den Angriffen streunender Hunde ausgesetzt, heißt es von den Jägern. Bis 31. Juli müssten Hunde laut der Hundesperrverordnung außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten ausnahmslos an der Leine geführt oder anderweitig sicher und tierschutzgerecht verwahrt werden.