Neu: Private Anbieter von Notfall-Nummern
Gegen Aufpreis ist ein Notfallknopf im Auto bereits erhältlich, ab dem Jahr 2018 ist er EU-weit in Neuwagen Pflicht. Drückt der Lenker ihn, wird er mit einer Telefonzentrale des jeweiligen Autoherstellers oder der Haftpflichtversicherung verbunden. Bei einem Unfall oder Aufprall löst ein Sensor diesen SOS-Knopf automatisch aus.
Bei Nicht-Erreichen wird Rettungskette ausgelöst
Autoverkäufer Manuel Knapp: „Wenn ein Unfall passiert und der Airbag ausgelöst wird, wird das Callcenter automatisch verständigt und versucht den Fahrzeuglenker anzurufen. Ist dieser nicht erreichbar wird die Rettungskette ausgelöst und es werden Rettung, Feuerwehr und Polizei verständigt.“
ÖAMTC: Richtlinien für Datenübermittlung gefordert
Per GPS kann das Unfallauto geortet und Hilfe rasch organisiert werden. Der Sensor könnte aber auch weitere Daten - wie Fahrgeschwindigkeit und Bremsweg - liefern, macht Petra Peitler vom ÖAMTC auf die Schattenseiten aufmerksam: „In dem heurigen System gibt es keine gesetzliche Regelung, welche Daten übermittelt werden dürfen. Hier ist der Gesetzgeber schon gefordert, auch hierfür Richtlinien zu schaffen. Wir fordern ganz klar - wie die EU-Richtlinie dann das ab 2018 vorgibt - dass nur die GPS-Daten gemeldet werden und daraus dann die Notfallkette ausgelöst wird. Hier geht es darum, Leben zu Retten und nicht Maßnahmen für Weiterentwicklungen zu finden.“
Pkw-Lenker sollen Rückruf-Adressat wählen können
Autohersteller und Versicherungen beteuern, diese Daten würden ohnehin niemals an ihre Zentralen geliefert. Eine rechtliche Regelung ist bis 2018 zu erwarten. Dann sollten die Lenker auch wählen können, ob der Notfallknopf in ihrem Auto zu einem Autohersteller schaltet oder direkt zu einem Polizeinotruf.