Land fördert Akademiker-Jobs

Bildungsexperten sagen schon lange voraus, dass die Tendenz zur Abwanderung junger, gebildeter Menschen Kärnten noch schwer zu schaffen machen werde. Das Land steuert seit letztem Jahr mit einer Finanzspritze für Akademiker-Jobs entgegen.

Im Regierungs-Büro von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) saßen beim Pressegespräch Firmenchefs und junge Akademiker, Uni-Absolventen, die neu nach Kärnten kamen oder in ihrer Heimat blieben. Sie sind hochqualifizierte Mitarbeiter, die in wirtschaftlich schweren Zeiten auch in strukturschwachen Regionen des Landes Jobs finden. Möglich wird das durch eine saftige Finanzspritze des Landes, so Schaunig: „Wir haben 2014 15 Plätze mit rund 18.000 Euro pro Arbeitsplatz gefördert. Das sind rund die halben Lohnkosten. Für 2015 sind 25 Plätze geplant.“ Bis 2018 sollen es 115 neue Jobs sein.

Ohne Förderung kein Job

Einer der 15 Betriebe in Kärnten, der im letzten Jahr von der Finanzhilfe des Landes profitierte, ist eine Bioenergiefirma in Hermagor. Die Jungakademikerin Maria Zobernig studierte auswärts Energie- und Transport-Management: „Mein Grund zuückzugehen ist die enorme Lebensqualität. Es freut mich, durch die Förderung einen Job zu finden und in meiner Heimat Fuß zu fassen.“ Ohne finanzielle Unterstützung des Landes gäbe es den Job von Maria Zobernig noch nicht, sagte ihr Chef, Franz Wiedenig. Als junges Unternehmen wisse man nicht genau, wie sich die Kosten entwickeln. Die Förderung sei sehr wichtig gewesen.

Fünf konkrete Jobangebote für heuer werden bereits geprüft, hieß es aus der zuständigen Fachabteilung des Landes. Insgesamt sollen in diesem Jahr 25 Jobs gefördert werden. Wenn das Interesse größer ist, dann könne über eine Aufstockung der Fördersumme nachgedacht werden, sagte Schaunig.

Voraussetzungen:

Die Voraussetzung für eine Förderung sind: Ein unbefristetes bzw. mindestens sechs Monate dauerndes Dienstverhältnis in Vollzeit bzw. mindestens 75 Prozent. Zielpersonen seien Jungakademikerinnen und Jungakademiker bzw. Studierende am Ende des zweiten Studienabschnittes. Die Förderobergrenze beträgt 18.000 Euro pro Dienstnehmer und Unternehmen pro Jahr, hieß es in einer Aussendung des Landes. Doppelförderungen sind ausgeschlossen und werden vorab geprüft.

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