Gewerkschaft: Immer öfter Ausbeutung von Praktikanten

16-Stunden-Dienste in einem Hotel, drei Monate Praktikum ohne Bezahlung, 14 Monate lang unbezahlte Arbeit in der Hoffnung auf eine Anstellung - dies sind nur einige der Fälle von Praktikanten-Ausbeutung, die die Gewerkschaft am Dienstag präsentierte.

Ferialjobs ohne Bezahlung oder Praktika als Ersatz für vollwertige Arbeitsplätze: Immer öfter betreiben Unternehmen damit systematischen Missbrauch. Betroffen seien so gut wie alle Branchen, hieß es von der Gewerkschaft der Privatangestellten. In den vergangenen Wochen beschwerten sich schon mehr als 50 junge Kärntner über Ausbeutung im Ferialjob oder Praktikum.

Gratisarbeit als Methode

Eine von ihnen arbeitete bis zu 16 Stunden täglich in einem Kärntner Hotel gegen viel zu wenig Lohn und eine Unterbringung ohne richtiges Bett, Warmwasser und Licht. Ein anderer Fall betrifft einen Jugendlichen, der nach drei Monaten im Baumarkt ohne Bezahlung gegen den nächsten Praktikanten ausgetauscht wurde. Ein Jungakademiker arbeitete in der Hoffnung auf eine Fixanstellung 14 Monate lang unbezahlt für einen Telefonanbieter.

Drei von Dutzenden Beschwerden, mit denen sich junge Menschen in den vergangenen Wochen bei der Gewerkschaft der Privatangestellten meldeten, so Regionalgeschäftsführerin Jutta Brandhuber. Die größten Probleme seien Arbeitszeiten und Bezahlung. Junge Leute waren auch oft nicht versichert. Beschwerdefälle kommen mittlerweile aus allen Branchen, aber es häufen sich Probleme mit Gastronomie und Hotellerie, so Brandhuber.

Nachträgliche Anstellung möglich

Über die Internetseite „Watchlist Praktikum“ versuchen Gewerkschaft und Sozialministerium, Praktikanten und Ferialarbeiter über ihre Rechte aufzuklären. Betroffene können über die Seite auch anonym Beschwerde einlegen. Die Gewerkschaft leitet sie an deie Gebietskrankenkasse weiter, sagt Initiatorin Veronika Kronberger. Man brauche keine Angst zu haben, als Denunziant angesehen zu werden. Die Gebietskrankenkasse gehe in die Betriebe und sage es sei eine Routineüberprüfung. Die betroffene Person werde rückwirkend angestellt, Lohnansprüche können geltend gemacht werden. Man versuche, die Rechte der jungen Menschen durchzusezen, so Kronberger. Ansprüche können meist bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

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