Kärntnerin drängt bei EU auf Gesetzesänderung

Bei der Errichtung eines Einkaufszentrums fühlt sich eine Kärntnerin in ihren Nachbarschaftsrechten verletzt, weil sie beim Feststellungsverfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Parteienstellung hat. Sie rief den EU-Gerichtshof an.

Am 9. Oktober findet die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof statt. Der in Luxemburg gelegene Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat dem Antrag der betroffenen Nachbarin auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung stattgegeben, sagte der Anwalt der Klagenfurterin, Wolfgang List in einer Aussendung.

Anwalt: Rechtslage widerspricht Europarecht

Der EuGH soll darüber befinden, ob die in Österreich derzeit herrschende Rechtslage beim Feststellungsbescheid für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dem Europarecht widerspricht. Bei diesem Feststellungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 wird geklärt, ob ein bestimmtes Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist oder nicht. Und diese Feststellung, so der Anwalt, sei dann auch für die Anrainer bindend. Die aber hätten gar keine Möglichkeit gehabt, an dem Feststellungsverfahren teilzunehmen, weil sie in dieser Phase des Verfahrens keine Parteistellung haben und damit auch kein Rechtsmittel ergreifen können.

EU: Überprüfungsverfahren für Betroffene

Diese Regelung widerspreche einer EU-Richtlinie zum UVP-Verfahren, in der es heißt, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen müssten, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit - und als solche habe die Nachbarin wohl zu gelten, so Anwalt List - Zugang zu einem Überprüfungsverfahren haben müssten. Die Nachbarn müssen daher jedenfalls das Recht haben, die Rechtmäßigkeit von UVP-Feststellungsbescheiden überprüfen zu lassen, heißt es in der Aussendung des Anwaltes. Der Standpunkt der betroffenen Nachbarin werde übrigens auch durch die Europäische Kommission geteilt, die in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf die Unvereinbarkeit der österreichischen Rechtslage mit dem Europarecht hingewiesen hat.

„Wir warten daher gemeinsam mit unserer Mandantin und vielen anderen betroffenen Menschen in Österreich mit Spannung, den Nachbarrechten in Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg schon bald persönlich zum Durchbruch verhelfen zu können.“, sagte Anwalt List in der Aussendung. List ist übrigens jener Anwalt, der den Gegnern des Gasdampfkraftwerkes in Klagenfurt, an der Grenze zu Ebenthal geholfen hat, das Projekt zu Fall zu bringen - mehr dazu - GDK-Projekt endgültig gescheitert (kaernten.ORF.at; 15.3.2014).