Kärntner als Urlauber zweiter Klasse?

Ein Kärntner Geschwisterpaar sollte nach einem verpatzten Urlaub auf Kuba mit 120 Euro abgespeist werden, während Mitreisende aus Deutschland von dem deutschen Reiseveranstalter über 1.000 Euro Entschädigung erhielten. Die AK erstritt eine angemessene Wiedergutmachung.

Das Kärntner Geschwisterpaar hatte aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen laut AK stets die „Doppelzimmer Superior“ gebucht und extra eine teure Krankenversicherung abgeschlossen. In den Ferienorten angekommen, war das Entsetzen enorm. Kleine Zimmer, winzige Fenster, aus denen Kloakengeruch drang, kein Lift im vierten Stock und keine Möglichkeit in andere Zimmer umzuziehen – waren nur einige Mängel. "Hinzu kamen völlig verdreckte Zimmer, unappetitliches Buffets und unbenutzbare Klimaanlagen. Von einem Superior-Zimmer konnte keine Rede sein“, so AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer in einer Aussendung am Donnerstag.

Kärntner mit 120 Euro-Reisegutscheinen abgespeist

Mitreisenden aus Deutschland erging es ähnlich. Das Paar erhielt nach einer Beschwerde bei der Reisegesellschaft sofort 1.023 Euro als Entschädigung zugesprochen. Die Österreicher hingegen wollte das Unternehmen mit Reisegutscheinen in Höhe von 120 Euro ruhig stellen. Der Konsumentenschutz der AK half weiter. „Wir haben bei dem Reiseveranstalter interveniert und hätten es auch auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Der Reiseveranstalter lenkte schließlich ein und erhöhte das Angebot um 1.000 Euro. In bar versteht sich“, so Höfferer.

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